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Sachregister.
Chausseebau (Ferts.)
3) Prenzlau-Boitzenburger Chaussee, Anwen-
dung der bem Chausseegeld -= Tarif vem 29. Febr.
1810 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizel- Vergehen auf diese Chausser. (A. E. v. 25.
Novbr. 50.) 515.f. — Brstätigung der Statuten
der unter dem Namen: „Prenzlau-Boitzenburger
Chausseegesellschaft“ sich gebilreten Aktiengesellschaft,
mittelst Allerhöchsten Erlahes vem 25. Norbr. 50.
(Mintst. Bekanntmachung v. 5. Dezbr. 50.) 516.
4) des in dem Landsberger Kreise belegenen Thells
der Straße von Cüstrin über Neudamm und Py-
ritz nach Steitin, dessen Ausführung mit Aller-
höchster Geenehmigung des Rechts zur Expropria-
tion, zur Entnahme, von Chausseebau= und Unter-
haltungs = Materialien und zur Erhebung eines
Chausseegelbes. (A. E. v. 6. Juli 50.) 351.— auch
sollen die allgemeinen Bestimmungen wegen der
Chaussee -Polizeivergehen auf vorgedachte Straße
Anwendung finden. (ebend.) 354.
C. in der Prorinz Pommern.
5) von Neudamm in der Mmars= über Ppris nach
Stettin, siehe vorher Nr. 4.
D. in der Provrinz Schlesien.
6) von Guttentag über Mischline bis zur Peis-
kretscham- Malapaner Chausser, dessen Ausführung
durch den zu diesem Zrecke gebildeten Bauverein,
mit Berllligung des Rechts zur Erhebung des
Chausseegeltes, nach dem jedeemal für die Staats-
chausseen gültlgen, Tarif und unter Anwenkung der
dem Chausseegeld - Tarif v. 29. Febr. 1810. ange-
hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die bezelchnete Straße. (A. E. v. 21.
: Janr. 50.) 66.
* Verbinrungsstraße zwischen Ziegenhals und der
Kais. Oesterreichischen Chaussee bei Nicelasdorf,
in der Richtung auf Freiwaldau, Ausführung.
besselben durch die Stadtgemeinde Ziegenhals mit
Alerhöchster Bewilligung res Rechts zur Expropria-
tion, zur Entnehmung der Chausscebau= und Unterhal-
tungs-Materialien, zur Erhebung eines Chaussee-
geldes unr zur Anwenrung der allgemeinen e-
stimmungen wegen der Chausseepolizelvergehen. (
E. v. 23. Septbr. 50.) 501.
E. in der Provinz Posen.
8) von Czarnikau nach Schönlanke, dessen Aus-
führung ven dem Czornikauer Kreise mit Allerhöch-
ster Bewilligung des Rechts zur Erhebung des
Chausseegeldes und zur Anwendung der allgemeinen
Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen.
(A. E. v. 14. Okltr. 50.) 490.
1850.
Chausseebau (Vorts.)
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—
12)
F. in der Provinz Sachsen.
von Gröningen über Groß-Oschersleben nach
Neindorf, dessen Aktiengesellschaft wird das Recht
zur Erhebung des Chaussergeldes nach dem für die
Staatsstraßen jedesmal geltenden Chausseegeld-Ta-
rif verllehen. (A. E. v. 11. Febr. 50.) 206. —
auch sollen die dem Chausseegeld-Tarif v. 29. Febr.
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizeivergehen auf die gerachte Straße Anwendung
finden. (ebend.) 2906. — Allerhöchste Bestätigung
des Statuts des dafür zusammoengetretenen Aktlenver-
elns, nebst Nachtrag. (Ministerlol Oc Bekanntmach.
v. 27. Juli 50.) 356.
ron Oschersleben über Hornhausen, Ditleben,
Ausleben, Wareleben und Hötensleben bis zur
Braunschweiglschen Grenze, deren Ausfüh-
rung rurch eine Aktiengesellschaft, beziehungsweise
durch die dabei betheiligten Gemeinden, mit
Allerhöchster Bewilligung des Rechts der Er-
Fropriation, zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs = Materialien, zur Erhebung
eines Chansseegeldes und zur Anwendung der all-
gemeinen Bestimmungen wegen der Chausseepolizel-
Vergehen. (A. E. v. 20. Jull 50.) 371. — Allerh.
Besettigung des Statuts der unter dem Namen:
„Oschereleben-Hornhäuser Chausseebau-Gesellschaft“
musammengetretenen. Aktiengesellschaft. (Minist. Be-
kanntmach, v. 21. Aug. 50.) 372.
vom Krämpfer Thore zu Erfur nachder Großherzogl.
Weimarscheu Landesgrenze, in der Richtung auf
Kerspleben, für denselben wird der Stadt Er-
furt zur Erhebung des tarifmäßigen Chaussergelres
für eine halbe Meile auf der S#acte Straße ver-
llehen (A. E. v. 29. Apr. 50.)
. in der Provinz Westphalen.
von Hiasgue über Senren und Lüringhauffa nach
Kastrop, dessen Ausführung als Grtinr
Chaussee mit Allerh. Bewilligung des Rechts der
Expreprlation, so wie des Rechts zur Entnahme
der Chaussee= Neubau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien nach Maßgabe der für die Staats - Chaus-
sern geltenden Vorschrift. (A. E. v. 3. Apr. 50.)
297. — desgl. behufs der Unterhaltung dieser
Straße, die Bewilligung auf derselben im Ganzen
ein achtmeiliges Chausseegeld nach dem für die
Staats-Chausseen geltenden jedesmallgen Chaussee-
geld-Tarife, welches auf dle einzelnen Abt#eilungen
der Straße zu vertheilen ist, wegegen die ektwa be-
stehenden Brücken-, Damm-= oder Plastergelder in
Wegfall kommen müssen. (ebend.) 297. — auch sol-
len
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