Sachregister.
Chausseebau (Forts.)
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Rechts zur Expropriation, zur
Chausseetau= und Unterhaltungs-Mater#alien und
len die dem Chaussergelb - Tarlse vom 20. Febr.
1810. angehängten Bestimmungen wegen der Chaus-
seepolizel = Vergehen auf dle gedachte Straße An-
wendung finden. (ebend.) 297.
der Minden-Bremer Poststraße, von Minden über
Lahre, Döhren, Ilvese, Heimsen und Neuhoff bis
gegen Hünerberg, dessen Ausführung durch die
bekreffenden Gemeinden mit Allerh. Bewilligung res
Entnahme der
zur Erhebung eines Chausseegeldes. (A. C. v. 21.
Juni 30.) 319. — auch sollen die allgemeinen Be-
stimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf
obige Straße Anwendung finden. (ebend.) 319.
von Arnsberg Beverunger Straße bel Bredelar
über Moedfeld, Bleiwésche, Wünnenberg und Haa-
ren, nach Salzkotten, dessen Ausführung von
den betheiligten Gemelnden und der Forstverwal-
tung mit Allerhöchster Bewilllgung des Rechts zur
Expropriation, zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhallungs -Materiallen, zur Erhedung eines
Chaussergeldes und zur Anwendung der allgemei-
nen Bestimmungen wegen der Ver-
gehen. (A. E. v. 29. Jull 50.) 3
von Helden nach —M—“2 #5 Gemeinde
Helden, im Kreise Olpe, wird das Recht zur Er-
hebung von Chaussergeld auf jener Straße für drei
Vlertel Mellen nach dem jedesmaligen Tarif für
die Staatsestraßen verliehen. (A. E. v. 15. Juli
50.) 363. — auch sellen die allgemeinen Bestim-
mungen wegen der Chausserpolizei = Vergehrn auf
solche Anwendung finren. (ebend.) 363
16) von Hildenbach über Brachthausen und Kirch-
hundem bis zur Altenhundem - Crombacher Staats-
strabe, mit elner Verzweigung von Kirchhun-
dem und Oberhundem, dessen Ausführung
durch die dabel betheiligten Gemeinden mit Aller-
höchster Bewilligung des Rechts zur Expropriation,
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien und zur Erhebung eines Chausseegel-
des. (A. E. v. 21. Juni 50.) 350. — auch sol-
len die allgemeinen Bestimmungen wegen der Chaus-
see-PHolizeivergehen auf obige Straße Anwendung
finden. (ebend.) 350.
II. in der Rheinp rovinz.
17) von Hilden über Pelnische Müße bis Vohwin.
kel, für den Ausbau dieser Gemeinde-Chaussee ist
bereits mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 15. Juni
40. die Anwendung des Expropriationsrechts be-
stimmt, auch den Gemeinden Hilden und Haan
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1850. 15
Chansseebau (Forts.)
behufs der künfilgen Unterhaltung dieser Straße
das Recht zur Erhebung eines Chaussergeldes ver-
liehen worden, sowie auch setzt auf jene Straße die
dem Chausseegeld-Tarise v. 29. Febr. 1840. ange-
hängten Bestimmungen wegen der Chausseepollzei-
Vergehen Anwendung finden sellen. (A. E. v. 7.
Jan. 50.) 39.
von Scheuren über Westkotten und Kuckuck nach
Schaumlöffel, durch die Gemeinde Varmen
mit Allerh#chster Bewillzüng tes. Rechts zur Ex-
propriatlon, zur Entnahme der“ Chausserbau- und
Unterhaltungs- Materiallen und zur Erhebung elnes
Chausscegeldes für eine halbt Meile. (A. E. v.
3. Juli 50.) 333. — auch sellell die allgemeinen
Bestimmungen wegen der Chaussee Polizelverge=
dꝛ auf obige Straße Anwendung finden. (ebend.)
19 von Bensbekg über Dürscheid nach Wipper-
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fürth, Ausführung desselben von den ketreffenden
Gemeinden mit Allerhöchster Bewilligung des Rechts
zur Exproprlation, zur Entnehmung der Chaussee-
bau- und Unterhaltungs = Materiallen, zur Erhe-
bung eines Chausseegeldes und zur Anwenrung der
allgemelnen Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen. (A. E. v. 18. Septbr. 50.) 419.
von Derschlag liber Nespen nach Rokthe-
mühle, mit einer Zweig Chaussee von Nespen
nach Bruchermühle, deren Ausführung durch
die dabel betheiligten Gemeinden, mit Allerhöchster
Bewilligung eines Chaussergeldes, unter Wegfall
der etwa bestehenden Brücken-, Damm# oder Pfla-
stergelder, serner des Rechts der Expropr#atlon und
der Anwendung der allgemeinen Bestimmungen we-
gen Chausseepolizel-Vergehen. m#. E. v. 16. Juli
50.) 3660
von der Cöln= Franksurter taatosirahe bei Warth
durch ras Siegthal über itorf, Herchen und Dat-
tenfeld bis zum Auschluß an tie Wiehlmün-
den-Rother Gemeindt-Chausser, teren Ausfüh-
rung durch die betheiligten Gemeinden mit Aller-
höchster Bewilligung ves. Rechts zur Expropriatlon,
zur Entnahme der Chausserkau= und Unterhaltungs-
Materialien, zur Erhebung eines Chausseegelres
und zur Anwendung der allgemeinen Bestimmungen
wegen der Shussekralkte= Vergehen. (A. E. v.
15. Juli 50.) 3
von den n eSesene Bezirksstraße zu Birk
über Cuchen nach der Aachen= Cölner Staatsstroße
bei Vorweiden, mit einer Verzwelgung von Eu-
chen nach Neusen, deren Ausführung von der
Ge-