Sachregister. 1850.
Delch= und Deichsozletäts-Angelegenhelten,
die Bearbeltung ders. geht vom 4. Janr. 1850. an das
Ministerium für landwirtkhsch legenhelten über.
(A. E. v. 26. Novbr. 495 3. — In welchen Fällen
dem Minlsterlum für Handel, Gewerbe und öffenkliche
Arbeiten eine Thellnahme daran vorbehalten bleibt.
(ebend.) 3. — dem letzteren verbleiben auch die Delch-
verbesserungsarbelten, welche zur Sicherstellung der Ost-
Eisenbahn und deren Strombrücken an der Weichsel und
Nogat derzelt ausgeführt werden, so wie die zur Aus-
führung zu bringenden Anlagen behufs der Melioration
des Nieder = Oderbruchs, bis zu deren Vollendung.
(ebend.) 3.
Deichsozietätslasten, solche sind von der Ablssbar-
kelt ausgeschlossen. (G. v. 2. März 50. §. 6.) -83.
Deichverbände gegen die überscwemmungen der Elbe.,
Oder und Neisse, und zwar: '
1)dtrWtttenbttgetDeichvetbandinberamlnsp
IknElbufekvondethöhebciwkkpschblszur
Anhalt-Dessauschen Landesgrenze sich erstreckenden
Nlederung. (Statut v. 7. Oktbr. 60.) 420—410.—
derselbe bildek eine Korporation und hat selnen Ge-
richtsstand bei dem Kreisgerichte zu Wittenberg.
(ebend.) 420.
2) der Brottew#9: Trlestewitzer Deichrerband, in
der am rechten Elbuser vom Dorfe Brottewih
bis zum Triestewitzer Windmühlenberge sich erstrecken-
den Nlederung. (Stalt v. 7. Oktbr. 30.) 441—401.
— derselte hat selnen Gerichtestand bei dem Krels-
herichte zu Torgau. (ebend.) 411.
3) der Gloschkau-Maltscher Deichverband, gegen
die liberschwemmungen der Oder, in der am linken
Oderufer von Gloschkau nach Maltsch sich erstrecken-
den Niederung. (Statut v. 7. Ollbr. 50.) 465—487.
— derselbe hat selnen Gerlchtsstand bei dem Krels-
gerichte zu Neumarkt. (ebend.) 466.
4) der Delchverband für die Neisse= und Oder-
Niederung oberhalb Fürstenberg, gegen die
Überschwemmungen in der auf dem linken Nelsse-Ufer
ron Breslock bis Ratdorf und am linken Oderufer
von Raßdorf bis Fürstenberg sich erstreckenden Niede-
rung. (Stalut vom 25. Novkr. 50.) 617— 510. —
derselbe hat seinen Gerichtsstand bel dem Krelsge-
richte zu Guben. (ebend.) 6517.
der Delchverkand für die Oder-Niederung un-
terhalb Fürstenberg, in der am linken Oder-
ufer von Fürstenberg bis Brieskow scch erstreckenden
Nlederung. (Statul vom 25. Notbr. 50.) 511—5603.
— derselbe hat seinen Gerschkestand bel dem Kreis-
gerichte zu Guben. (ebend.) 611.
Jahrgang 1850.
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Denklingen, Bürgermeistere!, stehe Frledensge-
richte.
Depositalgelder, gerichtliche und vormundschaftliche,
behufs deren Belegung können dasür auch Rentenbriefe
angekaust orer als Unterpfand angenommen werden.
(G. v. 2. März 50. §. 37.) 119.
Depositalmäßige Sicherheit, solche gewährt die Er-
werbung und Annahme von Staatsschuldverschrekbungen
zur füngsten Staatsanleihe für die Milltair-Verwaltung.
(A. E. v. 23. Septbr. 50.) 412.
Deputat-Beeten, slehe Fruchtgewinn und Acker.
Deputationen, deren zulässsge Bildung sowol zur
dauernden Verwaltung einzelner Geschäftszwelge des
Gemeindevorstandes, als zur Erledigung elnzelner be-
stimmter Angelegenhelten und Aufträge. (Gem.-Ordb.
vom 11. März 60. ös. 56. 115.) 228. 241. 212.
Deputirte, siehe Abgeordnete.
Derschlag, Ort, slehe Ehausseebau Nr. 20.
Deserteure, deren man nicht habhaft werden kann,
gegen dieselben soll in Stelle der Vermögens-Kenfis-
kation auf eine Geldbuße von 50 bis 1000 Rthlr. er-
kannt werden. (G. v. 11. März 50. s. 1.) 271. —
jur Deckung der Strase und Kosten kann das Verms-
gen, soweit ersorderlich, mit Beschlag belegt werren.
(§. 2.) 71. — das oblge Geset kritt an die Stelle
der Verordnung v. 4. Jan. 1819. (s. 2.) 271. — die
Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert.
(§. 1.) 271
Deutscher Bundesstaat, siehe letzteren.
Diäten (Tagegelder), solcke erhalten die Mitglie-
der der ersten Kammer nicht. (V. U. v. 31. Jan. 50.
Art. 68.) 27. — die Mitglieder der zweilten Kammer
erhalten dieselben aus der Staatelasse nach Maßgabe
des Gesetzes; ein Verzicht darauf ist unstatthaft. (ebend.
Art. 85.) 30. — deren Gerchrung für rlchterliche
Beamte und Bramte der Staatsanwaltschaft nach den
setzt zulässtg gewesenen Sätzen, bis zum ECrlasse
eines neuen Sportel-Gesetzes und Disten = Regulatirs.
(A. E. v. 19. März 50. Nr. 9.) 270. — in Bitreff
derjenigen Beamten, welche im Range zwischen zwei
Rangllassen stehen, sind in dieser Bezlehung die Vor-
schristen für die nachfolgende Rangklasse maßgebend.
(ehend. Nr. 9.) 276. — deren Gewährung aus der
Staatskasse für dle Mitglieder der Distrikts-Kommisslo-
nen behufs Feststellung der Normalpreise und Normal-
Marktorte bei Ablösungen der callasten. (G. v. 2.
März 50. 8. 70.) 99.
3 Dieb-