Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 
Delch= und Deichsozletäts-Angelegenhelten, 
die Bearbeltung ders. geht vom 4. Janr. 1850. an das 
Ministerium für landwirtkhsch legenhelten über. 
(A. E. v. 26. Novbr. 495 3. — In welchen Fällen 
dem Minlsterlum für Handel, Gewerbe und öffenkliche 
Arbeiten eine Thellnahme daran vorbehalten bleibt. 
(ebend.) 3. — dem letzteren verbleiben auch die Delch- 
verbesserungsarbelten, welche zur Sicherstellung der Ost- 
Eisenbahn und deren Strombrücken an der Weichsel und 
Nogat derzelt ausgeführt werden, so wie die zur Aus- 
führung zu bringenden Anlagen behufs der Melioration 
des Nieder = Oderbruchs, bis zu deren Vollendung. 
(ebend.) 3. 
Deichsozietätslasten, solche sind von der Ablssbar- 
kelt ausgeschlossen. (G. v. 2. März 50. §. 6.) -83. 
Deichverbände gegen die überscwemmungen der Elbe., 
Oder und Neisse, und zwar: ' 
1)dtrWtttenbttgetDeichvetbandinberamlnsp 
IknElbufekvondethöhebciwkkpschblszur 
Anhalt-Dessauschen Landesgrenze sich erstreckenden 
Nlederung. (Statut v. 7. Oktbr. 60.) 420—410.— 
derselbe bildek eine Korporation und hat selnen Ge- 
richtsstand bei dem Kreisgerichte zu Wittenberg. 
(ebend.) 420. 
2) der Brottew#9: Trlestewitzer Deichrerband, in 
der am rechten Elbuser vom Dorfe Brottewih 
bis zum Triestewitzer Windmühlenberge sich erstrecken- 
den Nlederung. (Stalt v. 7. Oktbr. 30.) 441—401. 
— derselte hat selnen Gerichtestand bei dem Krels- 
herichte zu Torgau. (ebend.) 411. 
3) der Gloschkau-Maltscher Deichverband, gegen 
die liberschwemmungen der Oder, in der am linken 
Oderufer von Gloschkau nach Maltsch sich erstrecken- 
den Niederung. (Statut v. 7. Ollbr. 50.) 465—487. 
— derselbe hat selnen Gerlchtsstand bei dem Krels- 
gerichte zu Neumarkt. (ebend.) 466. 
4) der Delchverband für die Neisse= und Oder- 
Niederung oberhalb Fürstenberg, gegen die 
Überschwemmungen in der auf dem linken Nelsse-Ufer 
ron Breslock bis Ratdorf und am linken Oderufer 
von Raßdorf bis Fürstenberg sich erstreckenden Niede- 
rung. (Stalut vom 25. Novkr. 50.) 617— 510. — 
derselbe hat seinen Gerichtsstand bel dem Krelsge- 
richte zu Guben. (ebend.) 6517. 
der Delchverkand für die Oder-Niederung un- 
terhalb Fürstenberg, in der am linken Oder- 
ufer von Fürstenberg bis Brieskow scch erstreckenden 
Nlederung. (Statul vom 25. Notbr. 50.) 511—5603. 
— derselbe hat seinen Gerschkestand bel dem Kreis- 
gerichte zu Guben. (ebend.) 611. 
Jahrgang 1850. 
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lr- 
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Denklingen, Bürgermeistere!, stehe Frledensge- 
richte. 
Depositalgelder, gerichtliche und vormundschaftliche, 
behufs deren Belegung können dasür auch Rentenbriefe 
angekaust orer als Unterpfand angenommen werden. 
(G. v. 2. März 50. §. 37.) 119. 
Depositalmäßige Sicherheit, solche gewährt die Er- 
werbung und Annahme von Staatsschuldverschrekbungen 
zur füngsten Staatsanleihe für die Milltair-Verwaltung. 
(A. E. v. 23. Septbr. 50.) 412. 
Deputat-Beeten, slehe Fruchtgewinn und Acker. 
Deputationen, deren zulässsge Bildung sowol zur 
dauernden Verwaltung einzelner Geschäftszwelge des 
Gemeindevorstandes, als zur Erledigung elnzelner be- 
stimmter Angelegenhelten und Aufträge. (Gem.-Ordb. 
vom 11. März 60. ös. 56. 115.) 228. 241. 212. 
Deputirte, siehe Abgeordnete. 
Derschlag, Ort, slehe Ehausseebau Nr. 20. 
Deserteure, deren man nicht habhaft werden kann, 
gegen dieselben soll in Stelle der Vermögens-Kenfis- 
kation auf eine Geldbuße von 50 bis 1000 Rthlr. er- 
kannt werden. (G. v. 11. März 50. s. 1.) 271. — 
jur Deckung der Strase und Kosten kann das Verms- 
gen, soweit ersorderlich, mit Beschlag belegt werren. 
(§. 2.) 71. — das oblge Geset kritt an die Stelle 
der Verordnung v. 4. Jan. 1819. (s. 2.) 271. — die 
Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert. 
(§. 1.) 271 
Deutscher Bundesstaat, siehe letzteren. 
Diäten (Tagegelder), solcke erhalten die Mitglie- 
der der ersten Kammer nicht. (V. U. v. 31. Jan. 50. 
Art. 68.) 27. — die Mitglieder der zweilten Kammer 
erhalten dieselben aus der Staatelasse nach Maßgabe 
des Gesetzes; ein Verzicht darauf ist unstatthaft. (ebend. 
Art. 85.) 30. — deren Gerchrung für rlchterliche 
Beamte und Bramte der Staatsanwaltschaft nach den 
setzt zulässtg gewesenen Sätzen, bis zum ECrlasse 
eines neuen Sportel-Gesetzes und Disten = Regulatirs. 
(A. E. v. 19. März 50. Nr. 9.) 270. — in Bitreff 
derjenigen Beamten, welche im Range zwischen zwei 
Rangllassen stehen, sind in dieser Bezlehung die Vor- 
schristen für die nachfolgende Rangklasse maßgebend. 
(ehend. Nr. 9.) 276. — deren Gewährung aus der 
Staatskasse für dle Mitglieder der Distrikts-Kommisslo- 
nen behufs Feststellung der Normalpreise und Normal- 
Marktorte bei Ablösungen der callasten. (G. v. 2. 
März 50. 8. 70.) 99. 
3 Dieb-
	        
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