Sachregister.
Zertheilungen (Zerstückelungen) (orts.)
das Hypothekenbuch füßrenden Gericht dem betreffenden
Landrathe oder Magistrate in beglaubigter Abschrift
mitzutheilen, um sich der Regulirung sogleich von Amtswegen
zu unterzlehen. (8. 3.) 68. f. — Befugniß der
Negierungen zur Festsetzung elnes sofort vollstreckbaren
Interimistikums in Streitigkeiten bei dergl. Regulirungen,
in Anwendung des §. 20. des Gesetzes vom 3.
Janr. 1845. (5. 4.) 69. — Verhaftung des Hauptgrundstücks
und der Trennstücke m solickum beinicht erfolgter
Ablösung der darauf haftenden Reallasten. (G. v. 2.
März 50. §. 93.) 105. 100. — Vertheilung der Renten
auf die Trennstücke nach Verhältniß des Werths derselben.
(ebend. §. 93. 100. — pflichtiger Grundstücke, das in
einigen Landesthellen noch bestehende Recht des zu Abgaben
und Leistungen Berechtigten, derselben zu widersprechen,
ist ohne Entschädlgung aufgehoben. (G. v. 2.
Märg 50. §. 3. Nr. 2.) 80. — desgl. Verfahren rücksIchtlich
derjenigen Grundstücke, auf welchen Domainen=Renten
haften. (ebend §. 64.) 128.
Zeugen, deren Vernehmung und Vereldung in Ciwvilprozessen
wegen Beleidlgungen, nach den bestehenden geseblichen
Vorschriften. (G. v. 11. März 50. §. ö.) 175.
Ziegenhals, Stadtgemeinde, siehe Chaussecbau
Nr. 7.
Zins, sester, ablssbarer, derselbe kann bei erblicher Überlassung
eines Grundstücks zum vollen Eigenthume vorbehalten
werden. (V. U. v. 31. Janr. 50. Art. 42.)
22. — dem Erbverfchter oder Zinsberechtigten zustehend,
Aufhebung der Berechtigung, denselben willrn-
zu erhöhen, ohne Entschädigung. (G. v. 2. März
50. §. 2. Nr. 5.) 60.
Zinsen= Garantie von Seiten des Staats,
siche Staatsgarantie. — deren Gewährung seitens
des Staats für einzelne Eisenbahngesellschaften, slehe
Eisenbahnen.
Zinskupons, verlorene oder vernichtete, bei Rentenbriefen,
rücksichtlich ders. ilt ein Amortisatlonsverfahren
so wenig, als eine Klage auf Zustellung anderer Kupons
an Stelle der verlorenen oder vernichteten, zulässlg.
(G. v. 2.,. März 50. 8. 57. Nr. 11.) 124. —
wenn jeroch die Vernichtung der Zinskoupons der Rentenbank=
Direktion überzeugend nachgewlesen wird, so
kann dieselbe andere Kupons an Stelle der vernu#chteten
ausantworten. (ebend. §. 67. Nr. 11.) 124.
1850. 91
Zollbeamte, Vollzlehung der denselben obliegenden
nächtlichen Revislonen. (G. v. 12. Febr. 50. S. 10. u.
13.) 47. 48
Zolldefrandation, im Falle des §. 3. gerachten Gesees
ist der Richter ermächtlgt, nach Bewanktniß der
Umstände zugleich auf Snlung amter i#3
zu erkennen. (G. v. 12. Febr. 50. §. 2. f.) 50. —
außerdem kann die Frlsresen.er. dens Verurthellten
untersagen, während der Nachtzelt ohne ihre Erlaubniß
seinen Wohnort und selbst seine Wohnung zu verlassen.
(ebend. §. 9.) 31. — auch ist die Grenzzollbehörde besugt,
dem unter Pelizeiaussicht stehenden das Betreten
des Auslandes ohne ihre besondere Erlaubniß zu untersagen.
(ebend. §. 9.) 31. — Ausländer, gegen welche
die Stellung unter Polizelaussscht elntritt, können im
polizellichen Wege des Landes verwlesen werden. (ebend.
8. 10.) 51. — obige Bestlmmungen sollen auch für den
Bezirk des Axpellationsgerichtshoses zu Cöln zur Anwendung
kommen. (ebend. §. 12.) 51. — in den Fällen
der S§. 4. 11. Nr. 2. 88. 13. 14. 15. 24. des
Zollstrafgesetzes v. 23. Janr. 1838., die Verurthellung
wegen solcher zieht zugleich die Stellung unter Polizeiausslcht
unbedingt nach sich. (G. v. 12. Febr. 50.
5S. 1. u.) 40. — desgl. dle Verurthellung wegen Versuchs
dieses Verbrechens oder wegen Theilnahme an
demselben. (ebend. §. J.) 50. — den wegen solcher verurtheilten
Personen kann von der Polizeibehörde bel
Strase untersagt werden, ihre Wohnungen während
der Nachtzeit zu verlassen. (G. v. 12. Febr. 50.
S. 13.) 48.
Jollstrasgesetz, vom 23. Janr. 1838., die Verurtheilung
wegen Kontrebande oder Zolldefraudation in den
Fällen der SS. 4. 11. Nr. 2. S6. 13. 14. 15. 24. desselben
zleht zugleich die Stellung unter Pollzelaussicht
unbedingt nach sich. (G. v. 12. Febr. 50. S. 1. n.)
49. — desgl. die Verurthellung wegen Versuchs dieses
Verbrechens oder wegen Theilnahme an demselben.
(ebend. §. 3.) S0. — im Falle des §. J. desselben ist
der Richter ermächtigt, nach Bewandiniß der Umstände
zugleich auf Stellung unter Pollzelaufslcht zu erkennen.
(ebend. §. 2. f.) 50.
Zolltarif, für die Jahre 1816 — 48. f., der Verordnung
v. 3. März 49. über die Abänderung desselben
rücksichtlich des Eingangszolls auf ungereinigte
Soda haben beide Kammern ihre Genehmigung erthellt.
(Staateminist. Bekanntmach, v. 16. Janr. 50.) 8. —
Elngangszoll von ausländischem Zucker und Syrup,
slehe beide letzterr.
Zucker,