Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister.

Zertheilungen  (Zerstückelungen)  (orts.)

das  Hypothekenbuch  füßrenden  Gericht  dem  betreffenden
Landrathe  oder  Magistrate  in  beglaubigter  Abschrift
mitzutheilen,  um  sich  der  Regulirung  sogleich  von  Amtswegen
  zu  unterzlehen.  (8.  3.)  68.  f.  —  Befugniß  der
Negierungen  zur  Festsetzung  elnes  sofort  vollstreckbaren
Interimistikums  in  Streitigkeiten  bei  dergl.  Regulirungen,
  in  Anwendung  des  §.  20.  des  Gesetzes  vom  3.
Janr.  1845.  (5.  4.)  69.  —  Verhaftung  des  Hauptgrundstücks
  und  der  Trennstücke  m  solickum  beinicht  erfolgter
  Ablösung  der  darauf  haftenden  Reallasten.  (G.  v.  2.
März  50.  §.  93.)  105.  100.  —  Vertheilung  der  Renten
auf  die  Trennstücke  nach  Verhältniß  des  Werths  derselben.
(ebend.  §.  93.  100.  —  pflichtiger  Grundstücke,  das  in
einigen  Landesthellen  noch  bestehende  Recht  des  zu  Abgaben
  und  Leistungen  Berechtigten,  derselben  zu  widersprechen,
  ist  ohne  Entschädlgung  aufgehoben.  (G.  v.  2.
Märg  50.  §.  3.  Nr.  2.)  80.  —  desgl.  Verfahren  rücksIchtlich
  derjenigen  Grundstücke,  auf  welchen  Domainen=Renten
  haften.  (ebend  §.  64.)  128.

Zeugen,  deren  Vernehmung  und  Vereldung  in  Ciwvilprozessen
  wegen  Beleidlgungen,  nach  den  bestehenden  geseblichen
  Vorschriften.  (G.  v.  11.  März  50.  §.  ö.)  175.

Ziegenhals,  Stadtgemeinde,  siehe  Chaussecbau
Nr.  7.

Zins,  sester,  ablssbarer,  derselbe  kann  bei  erblicher  Überlassung
  eines  Grundstücks  zum  vollen  Eigenthume  vorbehalten
  werden.  (V.  U.  v.  31.  Janr.  50.  Art.  42.)
22.  —  dem  Erbverfchter  oder  Zinsberechtigten  zustehend,
  Aufhebung  der  Berechtigung,  denselben  willrn-
  zu  erhöhen,  ohne  Entschädigung.  (G.  v.  2.  März

50.  §.  2.  Nr.  5.)  60.

Zinsen=  Garantie  von  Seiten  des  Staats,
siche  Staatsgarantie.  —  deren  Gewährung  seitens
des  Staats  für  einzelne  Eisenbahngesellschaften,  slehe
Eisenbahnen.

Zinskupons,  verlorene  oder  vernichtete,  bei  Rentenbriefen,
  rücksichtlich  ders.  ilt  ein  Amortisatlonsverfahren
so  wenig,  als  eine  Klage  auf  Zustellung  anderer  Kupons
  an  Stelle  der  verlorenen  oder  vernichteten,  zulässlg.
(G.  v.  2.,.  März  50.  8.  57.  Nr.  11.)  124.  —
wenn  jeroch  die  Vernichtung  der  Zinskoupons  der  Rentenbank=
  Direktion  überzeugend  nachgewlesen  wird,  so
kann  dieselbe  andere  Kupons  an  Stelle  der  vernu#chteten
  ausantworten.  (ebend.  §.  67.  Nr.  11.)  124.

1850.  91

Zollbeamte,  Vollzlehung  der  denselben  obliegenden
nächtlichen  Revislonen.  (G.  v.  12.  Febr.  50.  S.  10.  u.
13.)  47.  48

Zolldefrandation,  im  Falle  des  §.  3.  gerachten  Gesees
  ist  der  Richter  ermächtlgt,  nach  Bewanktniß  der
Umstände  zugleich  auf  Snlung  amter  i#3
zu  erkennen.  (G.  v.  12.  Febr.  50.  §.  2.  f.)  50.  —
außerdem  kann  die  Frlsresen.er.  dens  Verurthellten
untersagen,  während  der  Nachtzelt  ohne  ihre  Erlaubniß
seinen  Wohnort  und  selbst  seine  Wohnung  zu  verlassen.
(ebend.  §.  9.)  31.  —  auch  ist  die  Grenzzollbehörde  besugt,
  dem  unter  Pelizeiaussicht  stehenden  das  Betreten
des  Auslandes  ohne  ihre  besondere  Erlaubniß  zu  untersagen.
  (ebend.  §.  9.)  31.  —  Ausländer,  gegen  welche
die  Stellung  unter  Polizelaussscht  elntritt,  können  im
polizellichen  Wege  des  Landes  verwlesen  werden.  (ebend.
8.  10.)  51.  —  obige  Bestlmmungen  sollen  auch  für  den
Bezirk  des  Axpellationsgerichtshoses  zu  Cöln  zur  Anwendung
  kommen.  (ebend.  §.  12.)  51.  —  in  den  Fällen
  der  S§.  4.  11.  Nr.  2.  88.  13.  14.  15.  24.  des
Zollstrafgesetzes  v.  23.  Janr.  1838.,  die  Verurthellung
wegen  solcher  zieht  zugleich  die  Stellung  unter  Polizeiausslcht
  unbedingt  nach  sich.  (G.  v.  12.  Febr.  50.
5S.  1.  u.)  40.  —  desgl.  dle  Verurthellung  wegen  Versuchs
  dieses  Verbrechens  oder  wegen  Theilnahme  an
demselben.  (ebend.  §.  J.)  50.  —  den  wegen  solcher  verurtheilten
  Personen  kann  von  der  Polizeibehörde  bel
Strase  untersagt  werden,  ihre  Wohnungen  während
der  Nachtzeit  zu  verlassen.  (G.  v.  12.  Febr.  50.
S.  13.)  48.

Jollstrasgesetz,  vom  23.  Janr.  1838.,  die  Verurtheilung
  wegen  Kontrebande  oder  Zolldefraudation  in  den
Fällen  der  SS.  4.  11.  Nr.  2.  S6.  13.  14.  15.  24.  desselben
  zleht  zugleich  die  Stellung  unter  Pollzelaussicht
unbedingt  nach  sich.  (G.  v.  12.  Febr.  50.  S.  1.  n.)
49.  —  desgl.  die  Verurthellung  wegen  Versuchs  dieses
Verbrechens  oder  wegen  Theilnahme  an  demselben.
(ebend.  §.  3.)  S0.  —  im  Falle  des  §.  J.  desselben  ist
der  Richter  ermächtigt,  nach  Bewandiniß  der  Umstände
zugleich  auf  Stellung  unter  Pollzelaufslcht  zu  erkennen.
(ebend.  §.  2.  f.)  50.

Zolltarif,  für  die  Jahre  1816  —  48.  f.,  der  Verordnung
  v.  3.  März  49.  über  die  Abänderung  desselben
  rücksichtlich  des  Eingangszolls  auf  ungereinigte
Soda  haben  beide  Kammern  ihre  Genehmigung  erthellt.
(Staateminist.  Bekanntmach,  v.  16.  Janr.  50.)  8.  —
Elngangszoll  von  ausländischem  Zucker  und  Syrup,
slehe  beide  letzterr.

Zucker,