Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

(Xr. 3495.) Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lautender fuͤnfprozentiger 
Prioritaͤts-Obligationen uͤber eine Änleihe der Thüringischen Eisenbahn- 
Gesellschaft von Einer Million Thalern. Vom 1. März 1852. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von Seiten der unterm 20. Augusi 1844. von Uns bestatigten 
Thüringischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden ist, derselben n- 
des Fertigbaues und der völligen Ausstattung der gedachten Bahn, sowie zur Ab- 
bürdung der schwebenden Schüld der Gesellschaft, die Ausstellung auf den In- 
haber lautender und mit Zinskupons versehener fünfprozentiger Obligationen, 
und zwar von 400 Stück zu 500 Thalern, von 2000 Stück zu 200 Thalern 
und von 4000 Stück zu 100 Thalern, im Gesammtbektrage von Einer Million 
Thalern zu gestarten, so ertheilen Wir in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 
1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit 
an jeden npaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- 
herrliche Genehmigung zur Emisston der gedachten 60100 Stück Obligationen, 
indem Wir zugleich den, die näheren Bedingungen enthaltenden, unterm 
1. November 185 1. vollzogenen und unterm 11. desselben Monats und Jahres 
erichtlich anerkannten beiliegenden Plan für die Emission von 6.100 Stück 
Priorirsts-Obtt ationen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft über zusammen 
Eine Million Thaler hierdurch in allen Punkten mit der Maaßgabe bestärigen, 
daß die Gesellschafts-Vorsiände, ihrer besonders abgegebenen Erblärung gemäß, 
verpflichtet sind, die aus der Anleihe aufkommenden Gelder nicht anders, als 
zu den von den betheiligten Staaksregierungen vorher speziell zu genehmigen- 
den Zwecken zu verwenden. 
Das gegenwärtige Privilegium ist : it dem erwähnten Plane durch die 
Gesetz-Sammlung bekann zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsleigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Charlottenburg, den 1. März 1852. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
  
Jahrgang 1812. (Nr. Plan
	        
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