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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Jr. 30.—
(Nr. 3594.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 18352., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Rechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Oppeln über Czarnowanz, Grotz-Döbern, Kupp nach Karlsruhe.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heunigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Oppeln über Czarnowanz, Groß-Döbern, Kupp nach
Karlsruhe durch den Kreis Oppeln genehmigt habe, besiimme Ich hierdurch, daß
auf diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen
Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chaussrebau- und Unterhal-
tungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Be-
stimmungen, Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Oppeln
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für
die Staats-Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld-Tarife und den hierauf
bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen für die in Rede slehende Straße Gültigkeit haben.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 20. Mai 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. o. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1852. (Nr. 3594—3595.) 61 (Nr. 3595.)
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juli 1852.