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(Nr. 3710.) Allerhöchster Erlatz vom 14. März 1853., betreffend die in Gemäßheit des
Gesetzes vom 7. Dezember 1849. aufzunehmende Staatsanleihe von fünf
Millionen Thalern.
D.N Antrage in Ihrem Berichte vom 11. d. Mts. entsprechend, bestimme
Ich hiermit, daß die in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. Dezember 1849., betref-
fend den Bau der Ostbahn, der Westphälischen und der Saarbrücker Eisenbahn,
sowie die Beschaffung der dazu erforderlichen Geldmittel (Gesetz= Sammlung
Seite 437.), nach Maaßgabe des gegenwärtig eingetretenen Bedarfs jetzt auf-
zunehmende Staatsanleihe über den Restbetrag von fünf Millionen Thalern
um Zinsfuße von vier Prozent jährlich, in Schuldverschreibungen über Ein-
zundr, zweihundert, fünfhundert und tausend Thaler ausgegeben, am 1. April
und 1. Oktober jeden Jahres verzinset und nach Maaßgabe des Gesetzes vom
23. März 1852. (Gesetz-Sammlung Seite 75.) vom 1. Innnar 1854. ab jähr-
lich mit Einem Prozent des Schuldkapitals, sowie mit dem Betrage der durch
die allmälige Amortisation desselben erstarten Zinsen getilgt werde. Die Ver-
starkung des hiernach zu berechnenden Tilgungsfonds bleibt vorbehalten, dage-
gen darf derselbe niemals verringert werden. Ich ermächtige Sie, hiernach die
weiteren Anordnungen zu treffen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Charlottenburg, den 14. März 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. Bodelschwingh.
An den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerel.
(Rudolph Decker.)