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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 27—
(Nr. 3769.) Vertrag zwischen Sr. Mojestät dem Könige von Preußen und Sr. Mojestct
dem Könige von Hannover, die Vereinigung des Steuewereins mit dem
Jollvereine betreffend. Vom 7. September 1851.
S.ee Majestät der König von Preußen
und
Seine Majestät der König von Hannover,
indem Allerhöchstdieselben die Begründung eines gegenseitig freien Handels= und
gewerblichen Verkehrs zwischen Ihren Staaten und dessen möglichsi umfassende
Ausdehnung auf Deutsche Nachbarlander als für die Wohlfahrt Ihrer Unter-
thanen in hohem Grade ersprießlich und zugleich als einen wesentlichen Vor-
schritt zur allgemeinen Handels= und Verkehrsfreiheit innerhalb Deutschlands
betrachten, und diese Zwecke durch einen, bestehende Verschiedenheiten berücksich-
tigenden und möglichst ausgleichenden Vertrag zu erreichen wünschen, haben
zur Abschließung eines solchen Vertrages,
Seine Majestät der König von Preußen,
Allerhöchst Ihren Minister-Präsidenten und Minister der auswärtigen
Angelegenheiten, Freiherrn von Manteuffel,
Allerhöchst Ihren Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbei-
ten, von der Heydt, und
Allerhöchst Ihren Finanz-Minister von Boden Lchwinght
Jahrgang 1853. (Nr. 3769.) Seine
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juni 1853.