Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Zinskupon-.•.
zur

Stargard-Posener  Eisenbahn-Obligation

............  Thaler  Preußisch  Kurant  hat  Inhaber  dieses  vom  ..  ten
................  ab,  in  Stettin  aus  der  Kasse  der  Stargard-Posener  Eisenbahn-Gesellschaft,
  oder  nach  seiner  Wahl  in  Berlin  bei  einer  von  der  Direktion
des  Stargard-Vosener  Eisenbahn-Unternehmens  jedesmal  näher  zu  bezeichnenden
Zahl-Stelle  zu  erheben.  Dieser  Zinskupon  wird  ungültig  und  werthlos,  wenn
er  nicht  binnen  vier  Jahren  nach  der  Verfallzeit  zur  Zahlung  präsentirr,  oder
wenn  die  Vorderseite  desselben  durchkreuzt  oder  eine  Ecke  abgeschnitten  ist.

Stettin,  den  nnnn

Königliche  Eisenbahn-Direktion.

(Siegel.)
Eingetragen
in  die  Prioritäts-Oblig.-Kontrole
Fol.

Stichkupon  .  20.  (Bemerkung.)

Der  Präsentant  dieses  Kupons  ist  zur  Entzegennahme  der  folgenden,
über  deren  Empfang  er  zugleich  durch  dessen  Rückgabe  quittirt,  berechtigt,  wenn
dagegen  nicht  vor  dem  Fälligkeits  -Termine  dessclben  von  dem  Inhaber  der
Obligation  bei  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Stettin,  resp.  bei  der
erwa  später  in  deren  Stelle  fungirenden  Verwaltung,  schriftlich  Widerspruch
erhoben  wird,  in  welchem  Falle  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons  gegen  besondere
  Quittung  an  den  Inhaber  der  Obligation  erfolgt.

(Unterschrift  des  Rendanten.)

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph  Decker.)