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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staatern.
Nr. 5—
(Nr. 3699.) Privilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener
Eisenbahn-Gesellschaft zum Gesammtbetrage von 2,000,000 Rehlrn. Vom
14. Februar 1853.
Wra Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 7.
Nachdem auf Grund des §F. 15. des unterm 18. Dezember 1843. von
Uns bestätigten Statuts der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft unter Zu-
ziehung Unseres Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
das Kapikal, welches sich
a) für den Bau der Bahn von Cöln nach der Landesgrenze bei Minden
sammt allem Zubehör,
b) für das Betriebsmaterial,
) für die Bestreitung der Generalkosten und
d) für die Zinsen der geleisteten Einzahlungen,
als nothwendig ergiebt, definitiv berechnet und feslgestellt, nachdem ferner von
Seiten der gedachten Cöln -Mindener Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des
durch die Generalversammlung ihrer Aktionaire am 21. Juni 1851. unter Zu-
stmmung Unseres Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, derselben in Gemäßheit des
ihr durch F. 4. Unseres Privilegiums vom 30. März 1849., den Inhabern der
nach dem gedachten Privilegium emittirten Obligationen gegenüber vorbehalte-
nen Rechtes, zum Zwecke der Fertigstellung der ganzen Bahn, einschließlich des
Ausbaues des zweiten Geleises und der Zweigbahnen, die Aufnahme einer fer-
neren Anleihe von zwei Millionen Thalern gegen Ausslellung auf den Inhaber
lamender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-Obligationen unter gleichen
Joeheßang 1853. (Nr. 3699. 10 Amor-
Ausgegeben zu Berlin den 7. März 1853.