Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

Genußrechte  wegen  der,  mit  der  Alteren  Schullehrer-Besoldungskasse  verbundenen  Gchischen,  Welgandischen  a)  wezen  der

und  Kreutzigerischen  Stiftungen,  mit  Vorbehalt  der,  auf  letztere  Bezug  habenden,  oben  (F.  IV.)  erwähnten,  n
2008  Rthlr.  19  Gr.  2  Pf.,  imgleichen  den  Ansprüchen  auf  die  miu  der  Schullehrer-Seminarienkasse  oldungetaß
vereinigten  Stiftungen,  namentlsch  die  Scheuereckische,  Reinhardtische,  Weigandische,  Dieterische,  die  5  w
eines  Ungenanuten,  und  die  Heimsche,  nicht  minder  aller  Theilnahme  an  dem  fernern  Gewinn  aus  dem  Sr#nt  Leerl,
erkauf  des  Dresdner  Gesangbuchs  und  des  Kirchenbuchs,  und  hingegen  Kdnigl.  Sächsischer  Seits  allen  arieniane
Ansprüchen  auf  die  mit  den  oben  W.  XI.  bis  mit  XIX.  bemerkten  Stifts  Mersedurgischen  Kassen  und  „#mte  S#tt
Iustituten  vereinigten  besondern  Stiftungen  entsagt  wird.  schen  Kanfen
Außerdem  leistet  auch  die  Kdnigl.  Preußische  Nezierung  auf  alle  Theilnahme  an  dem  Zwecke  des  3
von  Johann  Andreas  v.  Östen  auf  Raaschau  und  Odrenthal  in  seinem  Testamente  vom  7ten  Dezember  m—
1757.  gestifteten  Waisenhauses  zu  Plauen  wegen  der  vormaligen  Enklaven  des  Voigtländischen  Kreises  6)  wegen  ves
im  Reußischen-Blankenberg,  Blinkendorf,  n-  und  Sparemberg,  so  wie  wieder  die  Kbnigl.  Sächsische  rmil
Regierung  auf  alle  Anferbe  an  die,  zu  den  bei  der  Domkirche  und  Stiftsschule  zu  Mersedurg  vorfallenden
  Bedürfnissen  bestimmte,  Dom-Cpmbelkasse  zu  Merseburg  Verzicht.  Snpe  dt
Endlich  bewendet  es  Do
XXIII.  burg.
wegen  des  von  Friederiken  Christianen  Elisabeth  Freifrau  v.  Fletcher  ausgesetzten  v.  Fletche-Vermächtuisses
  zu  Errichtung  und  Unterhaltung  eines  Schullehrer-Seminarii  in  Kursüchsischen  Landen,  rische  Stifin
  Folge  der  nur  für  diesen  Fall  getroffenen  besondern  Uebereinkunft  bei  dem,  von  dem  Kdnigl.  Groß=  kung.
britannisch-Hannbverischen  Ober-Appellationsgericht  zu  Zelle  unter  dem  154en  ovember  1822.  ertheilten
schiedsrichterlchen  Erkenntnisse.

Waisenhauses
1

XXIV.

In  Ansehung  aller  übrigen,  in  der  gegenwärtigen  Konvention  nicht  erwähnten,  milden  Stif=  Uebrigenoch
tungen  verbleibt  es  für  jetzt  noch  bis  zu  einer  deß#nitiven  Vereinigung  darüber,  bei  den  deshalb  im  nicht  erledig-Art.
  XXII.  1.  und  2.  der  Eingangs  berührten  Hauptkonvention  vom  28sten  August  1819.  enthal=  te  Stifruntenen
  Vestimmungen;  es  sollen  jedoch  die  Verhandlungen  über  diese  Stiftungen,  imgleichen  über  die  endabei
  zur  Sprache  kommenden  fiskalischen  Punkte,  moglichst  beschleunigt  und  die  darüber  zu  treffenden
Vereinigungen  nach  beiderseits  erfolgter  Allerhöchster  Genehmigung,  durch  eine  anderweite  nachträgliche
Konvenkion  zum  Abschluß  gebracht,  und  nebst  der  gegenwärtigen.  Konvention,  bffentlich  bekannt  gemacht
werden.

Zu  dessen  Urkund  haben  die  beiderseitigen  Königl.  Bevollmächtigten  die  gegenwärtige  Konvention
unterzeichnet.

Geschehen  zu  Dresden,  am  4ten  April  1828.

D.  Pinder,  Muͤller,
Koͤnigl.  Preußischer  Kommissarius.  Koͤnigl.  Saͤchsischer  Kommissarin

alifikation  ist  unter  dem  isten  und  'ten  Juli  1825.  erfolgk.

 

A.  Ueber-