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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 6 —
(Nr. 3939.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Januar 1854., betreffend die Bewilligung der fis-
kalischen Vorrechte für den au einer Chaussee von Bromberg nach Pol-
nisch-Crone.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Bromberg nach Polnisch-Crone durch den Kreis Bromberg, im
Regierungsbezirk gleichen Namens, Jenehmigt habe, bestimme Ich hierdurch,
daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Ma-
terkalien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif-
ten, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem
genannten Kreise A#ee Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun-
gen des für die Staats-Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld-Tarifs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verlei-
hen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. ange-
hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 16. Januar 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1854. (Dr. 3939—3940.) (Nr. 30.10.)
Ausgegeben zu Berlin den 4. März 1854.