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(Nr. 3941.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Februar 1854., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von Landeshut nach Schömberg.
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Landeshut nach Schömberg durch den Kreis Landeshut, im Re-
gierungsbezirk Liegnitz, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Erx-
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundslücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhalmungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf
diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem genann-
ten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängren
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenklichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 6. Februar 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den
Finanzminister.
(N. 3941—3947.) 117 (Nr. 2042.)