Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 3943.) Bekanntmachung über die unterm 30. Januar 1854. erfolgte Bestätigung des 
Statuts des Rawicz-Lübener Chausseebau-Vereins. Vom 12. Februar 
1854. 
D. Königs Majestät haben das Statut der unter der Benennung „Ra- 
wicz-Lübener Chausseebau-Verein“ errichteten Aktiengesellschaft zu Steinau, 
d. d. Steinau den 31. März 1852., zu bestätigen geruhet, was nach Vor- 
schrift des §. J. des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 
1843. mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Statut nebst den 
dabei festgesetzten Maaßgaben durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Breslau zur öffentlichen Kenmniß gelangen wird. 
Berlin, den 12. Februar 1854. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
  
(Nr. 3944.) Gesetz, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- 
und Diensthandlungen. Vom 13. Februar 1854. 
Wa# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 1c. 
verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: 
F. 1. 
Wenn gegen einen Civil= oder Militairbeamten wegen einer in Ausübung 
oder in Veranlassung der Ausübung seines Amtes vorgenommenen Handlung 
oder wegen Unterlassung einer Amtshandlung eine gerichtliche Verfolgung im 
Wege des Cidvil= oder Strafprozesses eingeleiret worden ist, so siehr der vorge- 
setzten Provinzial= oder Centralbehörde des Beamcren, falls sie glaubt, daß 
demselben eine zur gerichtlichen Verfolgung geeignese Ueberschreicung seiner 
Amtsbefugnisse oder Unterlassung einer ihm obliegenden Amtshandlung nicht 
zur Last fällt, die Befugniß zu, den Konflikt zu erheben. 
Auf einen solchen Konflikt finden die Vorschriften des Gesetzes vom 
8. April 1847. (Gesetz-Sammlung 1817. S. 170.) Anwendung. 
KG. 2. 
Erachtet der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vor 
Fällung seines Urtheils noch thatsächliche Ermittelungen für erforderlich, so ist 
er
	        
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