— 111 —
(Nr. 3964.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Maͤrz 1854., betreffend die Verleihung der fiskali-
« schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee
von Niederhemer über Westig, Ihmert und Evingsen nach Altena.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Niederhemer im Kreise Iserlohn, Grafschaft Mark, über
Westig, Ihmert und Eoingsen nach Altena genehmigt habe, bestimme Ich hier-
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich
will Ich den dabei betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Stratze das Recht zur Erhebung des Chaus-
seegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel-
lenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Besüm-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erbebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen. ·
Berlin, den 6. Maͤrz 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3965.) Gesetz, betreffend die Einführung der Klassensteuer an Stelle der Mahl= und
Schlachtsteuer in den Städten Demmin, Kempen, Crossen und Hirschberg.
Vom 13. März 1854.
Wa Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt:
g. 1.
In den Staͤdten Demmin, Kempen, Crossen und Hirschberg wird mit
dem 1. Januar 1855. die Klassensteuer an Stelle der Mahl- und Schlacht-
sieuer eingefuͤhrt.
g. 2.