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die Borschriften eines von der Direktion zu erlassenden Betriebreglements genan
zu beachten, auch sich allen bahnpolizeilichen Bestimmungen zu fuͤgen, wobei
ihnen jedoch der Rekurs an das Königliche Eisenbahn-Komnmissariat in Cön
vorbehalten bleibt.
Titel IV.
Ermittelung und Verwendung des Ertrags.
F. 17.
Innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Geschaftjahrs wird von
der Direktion eine Bilanz des Gesellschaftsvermögens gezogen, in welcher die
Ausgaben und Einnahmen, nach den verschiedenen Hauplgattungen gesondert,
aufzuführen sind.
g. 18.
Der Reinertrag wird folgendermaßen ermittelt:
a) Aus dem Brto-Einkommen des Unternehmens werden die Verwaltungs-,
Umterhaktungs= und Betriebskosten, sowie alle sonstigen das Unternehmen
belastende Ausgaben, darunter auch die den Mitgliedern der Direklion
und den Beamten zu gewährenden Gehälter, Remunerationen oder Ent-
schddigungen bestritten.
5b) Sodann wird behufs der Bildung eines Reservesonds zur Bestreitung
der Kosten der Erneuerung des Oberbaues und des Inventariums, so-
wie zur Deckung der in außerordentlichen Fällen erforderlichen Auslagen,
ein von der Generalversammlung zu bestimmender Betrag vorweg genom-
men. Dieser Betrag soll nicht unter zweitausend Thaler bleiben; sobald
jedoch die angesammelte Summe auf zwanzigkausend Thaler gebrachr ist,
können nach dem Ermessen der Generalversammlung und mit Justimmung
des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar-
beiten die ferneren Zuschüsse verringert oder ganz sistirt werden. Der
Staatsregierung bleibt überhaupt die Befugniß, die Beiträge zum Re-
servefonds nöthigenfalls auch abweichend von den Beschlüssen der Gene-
ralversammlung festzusetzen.
Der Reservefonds wird getrennt verwaltet und die Zinsen zum
Kapital geschlagen.
) Der nach Abzug der unter a. und b. gedachten Betrüge sich ergebende
Rest bildet den wirklichen Reinertrag, den das Unternehmen gewährt hat.
. 19.
Der nach F. 18. c. sich ergebende Reinertrag wird, den Beschläüffen der
Generalversammlung gemäß, als Dividende unter die Aktionaire gleichmäßig
Jahrgang 1858. (Nr. 3970.) 18 ver-