Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 135 — 
c) Im Falle der Unzulaͤnglichkeit der Beitraͤge der Arbeiter zu der bei dem 
Bau der Bahn in Gemäßheit des §. 21. der Verordnung vom 21. De- 
zember 1846. eingerichteten Krankenkasse, hat die Gesellschaft die erfor- 
derlichen Zuschüsse zu leisten. 
Im Uebrigen bestimmen sich die Verhältnisse der Gesellschaft zum Staate 
nach den Gesetzen vom 3. November 1838. und 9. November 1843., sowie 
nach den in Folge derselben ergangenen oder noch zu erlassenden gesetzlichen 
Bestimmungen. 
Muülheim a. d. Ruhr, den 20. Januar 1854. 
Anlage A. zu §. 8. 
... Stamm-Aktie Litt. A. 
(Priorikkts-Stamm-Aktie Litt. B.) 
der 
Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft 
in 
Mülheim a. d. Ruhr 
über 
100 Thaler Preuß. Kurant. 
Inhaber dieser Stamm-Aktie Litt à„ . . 
(Prioritäts-Stamm-Aktie Litt. BBBll.„ 
hat den Betrag von Einhundert Thaler Preuß. Kurant baar eingezahlt und 
nimmt im Verhällat dieses Betrages Antheil an dem Vermögen der Mülheim- 
Essener Eisenbahn-Gesellschaft und an dem auf die Stamm-Aktien Litt. A. 
(Pieoritäts-Stamm-Aktien Litt. B.) fallenden Gewinn, sowie überhaupt an 
allen Rechten und Verpflichtungen, welche das am 20. Januar 1854. vollzo= 
gene undaannnd . .. . . . Allerhoͤchst genehmigte Statut verleiht 
und auferlegt. 
Mülheim a. d. Ruhr, den 
(Stempel) 
Die Direktion der Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Auf der Rückseite werden die S#. 4. 7. bis 12. und 19. wörtlich abgedruckt.) 
#. 2970—3074.) An-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.