Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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sollen die Ratifikations-Urkunden mit moͤglichster Beschleunigung, spaͤtestens aber 
bis zum 31. Januar 1854., zu Berlin ausgewechselt werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmachtigten den gegen- 
wärtigen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. . 
So geschehen Berlin, den 26. Dezember 1853. und Luxemburg, den 
31. Dezember 1853. 
Friedrich Leopold Alerander Mar Wendelin aul 
— Philipsborn. Jurion. v. “— 
(I. S.) (I. S.) (L. S.) (d. S.) 
Der Austausch der Ratifikationen des vorstehenden Vertrages hat stalt- 
gefunden. 
  
(Nr. 3979.) Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1854., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee 
von Lichtenau nach Fürstenberg. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Fortsetzung der 
Lichtenau-Oalheimer Chaussee von Dalheim über das Vorwerk Elisenhof nach 
Fürstenberg genehmigt habe, will Ich hierdurch das Expropriationsrecht für 
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke bewilligen und zugleich be- 
stimmen, daß das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unkerhaltengs= 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, auf die ganze Straße von Lichtengu nach Fürstenberg zur Anwendung 
kommen soll. Imgleichen will Ich hiermit genehmigen, daß von der Domainen= 
Verwaltung und den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künfligen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Chausseegeld nach den Bestim- 
mungen des für die Staars-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, 
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften, erhoben 
werde. Auch sollen die dem Chansseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. an- 
gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die ge- 
dachte Straße zur Anwendung konmnen. 
(Nr. 3V78—3980.) Der
	        
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