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sollen die Ratifikations-Urkunden mit moͤglichster Beschleunigung, spaͤtestens aber
bis zum 31. Januar 1854., zu Berlin ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmachtigten den gegen-
wärtigen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. .
So geschehen Berlin, den 26. Dezember 1853. und Luxemburg, den
31. Dezember 1853.
Friedrich Leopold Alerander Mar Wendelin aul
— Philipsborn. Jurion. v. “—
(I. S.) (I. S.) (L. S.) (d. S.)
Der Austausch der Ratifikationen des vorstehenden Vertrages hat stalt-
gefunden.
(Nr. 3979.) Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1854., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee
von Lichtenau nach Fürstenberg.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Fortsetzung der
Lichtenau-Oalheimer Chaussee von Dalheim über das Vorwerk Elisenhof nach
Fürstenberg genehmigt habe, will Ich hierdurch das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke bewilligen und zugleich be-
stimmen, daß das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unkerhaltengs=
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, auf die ganze Straße von Lichtengu nach Fürstenberg zur Anwendung
kommen soll. Imgleichen will Ich hiermit genehmigen, daß von der Domainen=
Verwaltung und den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künfligen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Chausseegeld nach den Bestim-
mungen des für die Staars-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften, erhoben
werde. Auch sollen die dem Chansseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die ge-
dachte Straße zur Anwendung konmnen.
(Nr. 3V78—3980.) Der