Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 20. Maͤrz 1854. 
« Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
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(Nr. 3980.) Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1854., betressend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Falkenberg über Tillowitz und Friedland bis an die Kreisgrenze in der 
Richtung auf Jülz durch den Kreis Falkenberg. 
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Falkenberg über Tillowitz und Friedland bis an die Kreisgrenze 
in der Richtung auf Zülz durch den Kreis Falkenberg, im Regierungsbezirk 
Oppeln, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations- 
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße 
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise 
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Umterhaltung der Straße 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son- 
stigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegemwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 20. März 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den 
Finanzminister. 
  
(Nr. 3981.)
	        
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