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Kapitel UII.
Kapital der Gesellschaft. — Eintbeilung desselben in Aktien. —
Dessen Verwen dung. — Form der Abkbtien. — Uebertrag. —
Umnschreibung.
Artikel 6.
Das Grundkapital besteht aus vier Millionen Thalern Preußisch Kurant.
Dasselbe zerfällt in vierzigtausend Aktien, jede von hundert Thalern.
Die bisher auf zweihundert Thaler lautenden Aktien des früheren, zwei
Millionen Thaler betragenden Grundkapitals, werden gegen neue auf hundert
Thaler lautende Aktien des auf vier Millionen Thaler erhöhten Kapitals sofort
in der Art umgetauscht, daß der Inhaber einer alten Aktie von zweihundert
Thalern dagegen zwei neue Aktien von hundert Thalern erhält.
Von den noch nicht ausgegebenen zwei Millionen Thalern des Aktien=
Kapitals werden drei Viertel oder Eine und eine halbe Million Thaler gleich
emittirt und der Rest zu derjenigen Zeit und unter denjenigen Bedingungen
ausgegeben, welche der Verwaltungsrath für die Emisston derselben nützlich
erachtet, ohne daß jedoch eine Aktie des neuen Kapikals je unter Pari emittirt
werden darf.
Artikel 7.
Die Aufforderung zu dem eben im Artikel 6. erwähnten Umtausche der
Aktien erfolgt durch den Generaldirektor der Gesellschaft zu vier verschiedenen
Malen in Zwischenräumen von drei Monaten, durch die im Artikel sechs und
weigateichnete Gesellschaftsblätter und durch das Amtsblatt der Regierung
zu Aachen.
Nach Ablauf von drei Monaten, von der letzten Bekanntmachung an ge-
rechnet, wird durch den Verwaltungsrath ein Prklusivtermin auf ein Jahr
hinaus angesetzt und in jedem Monate einmal durch die angeführten Blätter
bekannt gemacht. Mit dem Eintritt des Präklusivtermins werden alle nicht
eingelieferte frühere Aktiendokumente des Jahres achtzehnhundert sechs und
vierzig ungültig und alle Ansprüche aus denselben an die Gesellschaft erlöschen.
Artikel 8.
Die Aktien der Gesellschaft lauten auf jeden Inhaber; sie werden in
Deutscher Sprache nach dem beiliegenden Schema 4. abgefaßt.
Jede Aktie wird mit einer laufenden Nummer versehen, aus dem Stamm-
Register ausgezogen und von zweien Mitgliedern des Verwaltungsrarhes und
dem Generaldirektor unterzeichnet. D
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