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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
JNr. 17.—
(Nr. 4005.) Allerhöchster Erlaß vom 10. April 1854., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für die vom Eckartsbergaer Kreise übernommene Unter-
haltung der Chaussee von Wiehe über Lossa bis zur Großherzoglich Wei-
marschen Grenze in der Richtung auf Rastenberg.
N Ich durch den Erlaß vom heutigen Tage den Beschluß des Krei-
ses Eckartsberga wegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße von Wiehe im Kreise Eckartsberga über Lossa bis zur Großher=
zoglich Weimarschen Grenze in der Richtung auf Rastenberg bestätigt habe,
verleihe Ich dem Kreise gegen diese Unterhaltung das Recht zur Entnahme
der Unterhaltungs-Materialien nach Maatßzgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, sowie das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Sctaats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, und der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge-
dachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 10. April 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgong 4654. (Kr. 4005—400.,) 31 (Nr. 4006.)
Ausgegeben zu Berlin den 19. Mal 1854.