Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 4019.) Allerhochster Erlat vom 1. Mai 1854., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Brakwede über Senne I. und II. bis zur Holte-Oerlinghau- 
ser Straße. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Brakwede in der Grafschaft Ravensberg über Senne I. 
und II. bis zur Holte-Oerlinghauser Straße genehmig habe, bellimme Ich hier- 
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen 
Grundstäcke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter- 
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen- 
den Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich 
will Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
maßigen Unterhaltung der Straße das Kecht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zwufälichen 
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen 
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 1. Mai 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
  
(Nr. 4020.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Mai 1854., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
bichtenborn bis zur Cöln-Lurxemburger Bezirksstraße in Krautscheid. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Fortsetzung der 
Oudler-Lichtenborner Chaussee von Lichtenborn bis zur Cöln-Luxemburger Be- 
irksstraße in Krautscheid genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das 
Epropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imglei- 
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