Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mir seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausferkigung unker unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Greiffenberg, den n n. 
Die ständische Kommission für den Chauffeeban im Greiffenberger 
Kreise. 
Mie dieser Obligation sind zehn Kupons 
von Nr. 1. bis 10. mit gleicher Unterschrift 
ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer Ein- 
holung des Kapitals mit der Schuldverschrei- 
bung erfolgk. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Greiffenberger Kreises 
Litt. ... . ... % uͤber . . . . . . . Thaler Kurant. 
Inhaber dieses empfaͤngt vom 26. Juni bis 2. Juli und 28. Dezember 
bis 3. Januar jedes Jahres gegen Rückgabe dieses Kupons an halbjaͤhrlichen 
Zinsen bei der Kreis-Kommnnalkasse hierselbst 
.......... ThalerSilbergroschenPreuß.Ku1-ant. 
Die innerhalb vier Jahren nach der Faͤlligkeit, vom Schluß des betref- 
fenden Halbjahres gerechnet, nicht abgehobenen Zinsen verfallen der Chaussee- 
bau-Kasse. Gesetz vom 31. März 1838. F. 2. Nr. 5. (Gesetz-Sammlung 
Seite 249.). 
Greiffenberg, den n 
Die ständische Kommission für den Ebausseeban im Greiffenberger 
reise. 
  
(Nr. 290.—F906.) 14 (Nr. 3908.)
	        
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