Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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tel saͤmmtlicher Aktien anwesend oder vertreten sind, durch eine Mehrheit von 
mindestens zwei Drittel Stimmen der Anwesenden beschlossen werden. 
Sollten auf die erlassene Einladung sich nicht die Besitzer von drei Vier- 
tel sämmtlicher Aktien versammeln, so muß, wenn es durch die absolute Stim- 
menmehrheit der Anwesenden beschlossen wird, eine neue Generalversammlung 
zum Beschluß über die Auflösung ausgeschrieben werden, in welcher sodann 
zwei Drittel der Stimmen der darin anwesenden oder vertretenen Aktionaire 
die Auflösung für die Gesellschaft verbindlich aussprechen können. Daß dieses 
zulässig, ist in der Einladung zur neuen Versammlung ausdrücklich mit auf- 
zunehmen. 
In der Versammlung, worin gültig die Auflösung beschlossen worden ist, 
sind auch sofort die Modalitäten derselben festzusetzen, wozu dann die einfache 
Stimmenmehrheit ausreicht. 
. 32. 
Die Oberaufsicht des Staats wird durch einen von dem Minister des 
Innern zu ernennenden Staatskommissarius ausgeuͤbt. 
Der Staatskommissarius wacht uͤber die Aufrechthaltung des Statuts 
und hat zu dem Ende das Recht, allen Generalversammlungen und Sitzungen 
des Verwaltungsrathes beizuwohnen, zu denen er jedesmal einzuladen 
C. 33. 
Alle Publikationen der Gesellschaft werden als rechtsgültig erfolgt an- 
gesehen, wenn sie in das Intelligenzblatt, in die Vossische und Spenersche 
Jelung eingerückt worden sind. 
Geht eins dieser Blätter ein, so bestimmt der Staatskommissarius ein 
anderes in Berlin erscheinendes offentliches Blatt, welches an die Stelle des 
eingegangenen tritt. 
K. 34. 
Bis zur ersten Generalversammlung hat der provisorische Verwaltungs- 
rath, bestehend aus folgenden Mitbegründern der Gesellschaft: 
1) der Geheime Kommerzienrath C. G. Bustlein, 
2 
) -2Banquier M. von Magnus, 
3) - - G. M. Oppenfeld, 
4) - - C. D. Oppenfeld, 
5) - Geheime Kommerzienrath Mendelssohn, 
6) - * - * Borsig, 
7) -Bangquier Warschauer, 
8) = Kaufmann Ravenc, 
9) -Geheime Kommerzienrath Carl, 
10) -Rittergutsbesitzer Berend-Beeren, 
11) ber
	        
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