Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Nr. 4032.) Allerhöchster Erlac vom 1. Juni 1854., betreffend die Bestätigung des Sta- 
tuts wegen Bildung einer Genossenschaft zur Ent- und Bewässerung der 
Grundstücke in dem Bachthale zwischen Adenau und Leimbach. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
rtheilen hierdurch dem in der beiliegenden Verhandlung d. d. Adenau, den 
(5. Juli 1852. enthaltenen, von der Mehrzahl der Betheiligten genehmigten 
Statute wegen Bildung einer Genossenschaft zur Ent= und Bewässerung der 
Hrundstücke in dem Bachthale zwischen Adenau und Leimbach, auf Grund des 
Besetzes vom 28. Februar 1843. G. 56. 57. (Gesetz-Sammlung für 1843. 
S. 51.) und des Gesetzes vom 11. Mai 1853. Artikel 2. (Gesetz-Sammlung 
für 1853. S. 183.) Unsere landesherrliche Bestätigung. 
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drucktem Kdniglichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 1. Juni 1854. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
Verhandelt Adenau, den 15. Juli 1852. 
V. dem unterzeichneten Bürgermeister erschienen die Eigenthümer der Grund- 
stücke in dem Bachthale zwischen Adenau und Leimbach, wie sie auf der bei- 
geschlossenen Karte des Wiesenbaumeisters Knipp vom 20. Mai 1852. näher 
bezeichnet sind, und verabreden unter sich folgenden Genossenschaftsvertrag auf 
Grund des Gesetzes über die Benutzung der Privatflüsse vom 28. Februar 184). 
M. 56. ff. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 1843. S. 51.). 
C. 1. 
Die Besitzer der vorgedachten Grundstücke bilden einen Wiesenverband, 
um den Ertrag ihrer Grundstücke durch Ent= und Bewässerung zu verbessern. 
Der Verband wählt sein Domizil bei seinem jedesmaligen Vorsteher. 
K. 2. 
Die Haupt-Be= und Entwässerungsgräben, die Wehre und Schüten 
über-
	        
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