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medhiuische Polizei und Diät, das Heilverfahren am Krankenbett, sowie die
Ausübung des Krankendienstes überhaupt betreffen.
Er leitet unter dem Marinestations-Chef den Sanitätsdienst, sorgt für
die Ausführung der bezüglichen Vorschriften und nimmt Theil an den Revi-
sionen der medizinisch-ökonomischen Vorlagen.
c) Der Marinestations-Auditeur.
§. 20.
Der Marinestations-Auditeur ist richterlicher Beamter für alle die Aus-
übung der gerichtsherrlichen Befugnisse des Stations-Chefs betreffenden Ange-
legenheinn und gleichzeitig Justitiarius des Marinestations-K. dos
d) Der Marinestations-Prediger.
K. 21.
Der Marinestations-Prediger ist Referent für alle geistlichen Angele-
genheiten, und leitet den geistlichen Dienst.
2) Abtheilung für technische Angelegenheiten.
K. 22.
Zum Ressort der Abtheilung für technische Angelegenheiten gehbren:
die Leitung und Ueberwachung des Werftdienstes,
die Bearbeitung aller technischen Angelegenheiten, als: Ausrüstung, Ar-
tillerie, Schiff., Maschinen= und Hafenbau, sowie Hydrographie,
die Aufstellung des Bedarfs an Materialien, sowie die Bestimmung über
die Beschaffenheit, Aufbewahrung (in technischer Beziehung) und Ver-
wendung derselben,
die persönlichen Angelegenheiten des technischen Personals.
Der Ober-Werftdirektor.
95. 23.
Vorsteher der Abtheilung für technische Angelegenheiten und Referent
für dieselben ist der Ober-Werfrdirektor, welcher stets ein Seeoffizier sein muß.
Er leitet unter dem Marinestations-Chef den Werftdienst am Haupt-
orte der Station, und sorgt für die Ausführung der bezüglichen Vorschriften.
3) Abtheilung für Verwaltungs-Angelegenheiten.
g. 24.
Zum Ressort der Abtheilung für Verwaltungs-Angelegenheiten gehbren:
die Leitung und Ueberwachung der gesammten Administration, ç
(Ne. 4034.) die