Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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medhiuische Polizei und Diät, das Heilverfahren am Krankenbett, sowie die 
Ausübung des Krankendienstes überhaupt betreffen. 
Er leitet unter dem Marinestations-Chef den Sanitätsdienst, sorgt für 
die Ausführung der bezüglichen Vorschriften und nimmt Theil an den Revi- 
sionen der medizinisch-ökonomischen Vorlagen. 
c) Der Marinestations-Auditeur. 
§. 20. 
Der Marinestations-Auditeur ist richterlicher Beamter für alle die Aus- 
übung der gerichtsherrlichen Befugnisse des Stations-Chefs betreffenden Ange- 
legenheinn und gleichzeitig Justitiarius des Marinestations-K. dos 
d) Der Marinestations-Prediger. 
K. 21. 
Der Marinestations-Prediger ist Referent für alle geistlichen Angele- 
genheiten, und leitet den geistlichen Dienst. 
2) Abtheilung für technische Angelegenheiten. 
K. 22. 
Zum Ressort der Abtheilung für technische Angelegenheiten gehbren: 
die Leitung und Ueberwachung des Werftdienstes, 
die Bearbeitung aller technischen Angelegenheiten, als: Ausrüstung, Ar- 
tillerie, Schiff., Maschinen= und Hafenbau, sowie Hydrographie, 
die Aufstellung des Bedarfs an Materialien, sowie die Bestimmung über 
die Beschaffenheit, Aufbewahrung (in technischer Beziehung) und Ver- 
wendung derselben, 
die persönlichen Angelegenheiten des technischen Personals. 
Der Ober-Werftdirektor. 
95. 23. 
Vorsteher der Abtheilung für technische Angelegenheiten und Referent 
für dieselben ist der Ober-Werfrdirektor, welcher stets ein Seeoffizier sein muß. 
Er leitet unter dem Marinestations-Chef den Werftdienst am Haupt- 
orte der Station, und sorgt für die Ausführung der bezüglichen Vorschriften. 
3) Abtheilung für Verwaltungs-Angelegenheiten. 
g. 24. 
Zum Ressort der Abtheilung für Verwaltungs-Angelegenheiten gehbren: 
die Leitung und Ueberwachung der gesammten Administration, ç 
(Ne. 4034.) die
	        
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