Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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K. 41. 
Dieser Dienstzweig umfaßt: 
a) die Herstellung und Unterhaltung der der Marine zugehoͤrigen Gebaͤude, 
Hellingen, Schleusen, Bruͤcken, Molen, Quais, Belwchte, Bassins, 
Docks, Zäune 2c., 
b) die für den Land= und Wasserbau speziell bestimmten Werkstaͤtten und 
die Ausbaggerung des Hafens. 
Der Navigations-Direktor. 
g. 42. 
Der Navigations--Direktor muß stets ein Seeoffizier sein. 
g. 43. 
Sein Dienstzweig umfaßt: *121= 
a) alle hydrographischen Arbeiten, namentlich die Aufnahme, Berichtigung 
und Verfertigung von Seekarten, Auswahl der Instrumente 2c., « 
l))dieAufbewahkungundEthaltnngdekJnstrumenteundSeekaktemfowte 
der dazu gehoͤrigen Schriftstuͤcke, · 
c) die Ueberwachung des Lootsen= und Baakenwesens, soweit solches der 
Marine zusteht. 
3. Unter dem Marinestations-Intendanten. 
Marinestations-Intendantur. 
g. 44. 
Unter dem Marinestations-Intendanten steht als ausführendes Organ 
des Stations-Kommandos für alle Verwaltungsangelegenheicen die Marine- 
Stations-Intendankur. Dieselbe erscheint nach Außen als eine Behäörde, zer- 
fallt jedoch (in sich) in zwei selbsiständige Sektionen, von denen die erstere 
säimmtliche Militairverwaltungs-, die andere sämmtliche Werftverwaltungs- 
Angelegenheiten unter sich hat. 
Die Vorsteher dieser Sektionen müssen höhere Marineverwaltungs- 
Beamte sein. 
  
K. 45. 
Zum Ressort der I. Sekrion gehören: 
a) die Kassenkuratel, 
b) die Geldverpflegung und das Kassenwesen der in Dienst gestellten Fahr- 
zeuge und des gesammten zur Station gehörigen Personals, mit Aus- 
nahme des Werftpersonals, 
2 die VNatural-Verpfl J gs h it 
d) die Bekleidungsangelegenheifen, 
ne) die Garnison-Verwaltungsangelegenheiten, » 
Jahrgang 4854. (Nr. 4034.) 50 s) die
	        
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