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K. 41.
Dieser Dienstzweig umfaßt:
a) die Herstellung und Unterhaltung der der Marine zugehoͤrigen Gebaͤude,
Hellingen, Schleusen, Bruͤcken, Molen, Quais, Belwchte, Bassins,
Docks, Zäune 2c.,
b) die für den Land= und Wasserbau speziell bestimmten Werkstaͤtten und
die Ausbaggerung des Hafens.
Der Navigations-Direktor.
g. 42.
Der Navigations--Direktor muß stets ein Seeoffizier sein.
g. 43.
Sein Dienstzweig umfaßt: *121=
a) alle hydrographischen Arbeiten, namentlich die Aufnahme, Berichtigung
und Verfertigung von Seekarten, Auswahl der Instrumente 2c., «
l))dieAufbewahkungundEthaltnngdekJnstrumenteundSeekaktemfowte
der dazu gehoͤrigen Schriftstuͤcke, ·
c) die Ueberwachung des Lootsen= und Baakenwesens, soweit solches der
Marine zusteht.
3. Unter dem Marinestations-Intendanten.
Marinestations-Intendantur.
g. 44.
Unter dem Marinestations-Intendanten steht als ausführendes Organ
des Stations-Kommandos für alle Verwaltungsangelegenheicen die Marine-
Stations-Intendankur. Dieselbe erscheint nach Außen als eine Behäörde, zer-
fallt jedoch (in sich) in zwei selbsiständige Sektionen, von denen die erstere
säimmtliche Militairverwaltungs-, die andere sämmtliche Werftverwaltungs-
Angelegenheiten unter sich hat.
Die Vorsteher dieser Sektionen müssen höhere Marineverwaltungs-
Beamte sein.
K. 45.
Zum Ressort der I. Sekrion gehören:
a) die Kassenkuratel,
b) die Geldverpflegung und das Kassenwesen der in Dienst gestellten Fahr-
zeuge und des gesammten zur Station gehörigen Personals, mit Aus-
nahme des Werftpersonals,
2 die VNatural-Verpfl J gs h it
d) die Bekleidungsangelegenheifen,
ne) die Garnison-Verwaltungsangelegenheiten, »
Jahrgang 4854. (Nr. 4034.) 50 s) die