Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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s) die Lazareth-Verwaltungsangelegenheiten, 
6) das Invalidenwesen, 
h) Abnahme der verschiedenen Rechnungen, 
i) Zusammenstellung der Etatsvorschläge für die Station. 
Dem Vorsteher dieser Sektion sind die Kassenbeamten, sowie die Vorsle- 
her und Beamten der betreffenden Lokalverwaltungen unmittelbar untergeben. 
S. 46. 
Zum Ressort der II. Sektion gehdrt: 
a) die Geldverpflegung des gefammten Werftpersonals, 
b) Anweisung der für beschaffte Materialien zu zahlenden Gelder, 
c) Ueberwachung und Kontrollirung der Werftmagazine, 
!)Revision und Zusammenstellung der Kostenanschläge für Werftarbeiten, 
JC) Zusammenstellung der Etatsvorschläge in Bezug auf Material, 
1) Abnahme der betreffenden Geld-, Materialien= und Inventarien-Rech= 
nungen. 
Dem Worsteher dieser Sektion sind die Vorsteher und Beamten der betref- 
fenden Magazine unmittelbar untergeben. 
G. Stellung der Vorsteher der verschiedenen Dienstzweige. 
F. 47. 
Unter dem unmittelbaren Befehle der Vorsteher stehen alle in ihrem 
Dienstzweige verwendeten Personen. 
S. 48. 
Die Worsteher leiten und überwachen die Ausbildung des ihrem Dienst- 
zweige angehörenden Personals und die zu diesem Zweck eingerichteten Spezial= 
schulen. 
F. 49. 
Den Worstehern der einzelnen Dienstzweige, sowie dem ihnen untergebe- 
nen Ingenieurpersonal steht das polizeiliche Aufsichtsrecht über die ihnen zuge- 
wiesenen Mannschaften, namentlich die Befugniß zu, dieselben arretiren zu lassen. 
F. 50. 
Sie haben die Vertheilung des ihnen untergebenen Personals zu dienst- 
lichen Zwecken und das Recht des Vorschlages für Annahme, Beförderung 
und Emtlassung desselben vom Deckoffizier inkl. abwärts. 
g. 51. 
Dieselben sind für alle Handlungen und Unterlassungen im Bereiche des 
ihnen anvertrauten Dienstzweiges verantwortlich. Müssen sie auf Befehl des 
Stationskommandos gegen allgemeine Bestimmungen, Anordnungen der Admi- 
ralitaͤt
	        
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