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(Nr. 4037.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Juni 1854., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vomechte für den Bau und die Unterhaltung der von dem Gnese-
ner Kreise im Regierungsbezirk Bromberg projektirten Chausseen von
Gnesen nach Klecko, von Klecko bis zur Wongrowitzer Kreisgrenze in der
Richtung auf Lopienno, von Gnesen nach Wittkowo, von Klecko über
Kiszkowo bis zur Oborniker Kreisgrenze in der Richtung auf Murowana-
Goslin.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Gnesener
Kreise, im Regierungsbezirk Bromberg, beschlossenen Bau von Chausseen: von
Gnesen nach Klecko, von Klecko bis zur Wongrowitzer Kreisgrenze in der Rich-
tung auf Lopienno, von Gnesen nach Wittkowo, von Klecko über Kiszkowo bis
ur Oborniker Kreisgrenze in der Richtung auf Murowana-Goslin genehmigt
lobe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den
Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Rrrcht zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal-
tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 1. Juni 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4038.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Rummelsburger
Kreisobligationen im Betrage von 42,000 Rthlrn. Vom 1. Juni 1854.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von den Ständen des Rummelsburger Kreises auf den Kreis-
tagen vom 23. März 1852. und 15. Juli 1853. beschlossen worden, die zur
Ausführung des Baues der Chausseen, und zwar:
a) von