Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Schema. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligatton des Rummelsburger Kreises 
Litt.4 M 
über. Thaler Preußisch Kurant. 
(Die Zinskupons werden für jedes Halbjahr besonders ausgefertigt.) 
Inhaber dieses empfängt resp. in der Zeit vom 20. Juni bis 2. Juli 
und 28. Dezember bis 3. Januar jeden Jahres gegen Rückgabe dieses Ku- 
pons an halbjährigen Zinsen bei der Kreis-Kommunalkasse hierselbst. Tha- 
leer Silbergroschen Preußisch Kurant. 
Die innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen- 
den Jahres gerechnet, nicht abgehobenen Zinsen verfallen der Chausseebau= Kasse. 
(Gesetz vom 31. März 1838. S. 2. Nr. 5. Gesetz-Sammlung Seite 249.). 
Rummelsburg, den .ten 185.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rummels- 
burger Kreise. 
  
(Nr. 4039.) Patent über die Publikation des Beschlusses der Deutschen Bundesversamm- 
lung vom 26. Januar 1854. wegen gegenseitiger Auclieserung von Per- 
sonen, welche wegen gemeiner Verbrechen oder Vergchen zur Untersuchung 
gezogen worden sind. Vom 10. Juni 1854. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 1c. 
thun kund und fügen hiemit zu wissen: 
Die Deutsche Bundes-Versammlung hat in ihrer diesiähigen dritten 
Sieung wegen gegenseitiger Auslieferung gemeiner Verbrecher auf dem Deut- 
schen Bundesgebiete, folgenden Beschluß gefaßt: 
Artikel 1. 
Unter Vorbehalt fortdauernder Wirksamkeit der durch den Bundesbeschluß 
(Nr. 4038 -4039.) vom
	        
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