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Anlage B.
Erklärungen
in Betreff
der Anwendung der farbigen Lichter auf Dampfschiffen während
der Nacht, zur Verhütung des Ansegelns.
rothes Licht.
tgrünes icht.
roches Licht.
grünes ücht.
1. Stellung.
In dieser wird das Dampfschiff A
nur das rothe Licht des Dampf-
schiffes B in dessen drei hier ange-
deuteten Stellungen sehen können. —
wird daher sicher sein, daß B ihm
die Backbordseite zuwendet und daß
es in einer oder der anderen Rich-
tung vom Steuerbord nach Back-
bord (von rechts nach links) hin an
ihm vorübersegelt. wird demnach
— wenn die Schiffe sich so nahe sind,
daß ein Ansegeln zu befürchten
sieht — mit Sicherheit sein Ruder
Backbord legen und klar werden.
Auf der andern Seite wird das
Dampfschiff B in jeder seiner drei
Stellungen das grüne, rothe und
Masllicht von A in Form eines
Dreiecks sehn und daraus entneh-
men, daß sich ihm ein Dampfschiff
näahert, wonach es dann seine An-
ordnungen treffen kann.
Es bedarf kaum der Erwähnung,
daß das Mastlicht in jeder Stellung
nach Vorne zu sehen ist.
2. Stellung.
Hier wird A nur das grüne
Licht von B sehen und daraus ent-
nehmen, daß B in der Richtung
von Backbord nach Steuerbord an
ihm vorübergeht. Auf der andern
Seite werden die drei Lichter von
A, die sämmtlich für B sichtbar
sind, diesem zeigen, daß es nach ihm
hinsteuert.
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grünes Licht.
3. Stel-