rothes Licht.
2
— bicht.
kothes Licht.
x5
grünes Aiccht.
rothes Licht.
A
grünes Licht.
— 379 —
3. Stellung.
A und B werden nur die beider-
seitigen rothen Lichter sehen, da
die Schirme die grünen bedecken.
Beide Schiffe werden daher Back-
bord an einander vorübergehen.
4. Stellung.
Hier werden A und B mur die
beiderseitigen grünen Aichter sehen,
indem die Schirme die rothen be-
decken. Sie fahren daher Steuer-
bord an einander vorüber.
5. Stellung.
Diese Stellung erheischt ganz be-
sondere Vorsicht. Daß das rothe
Licht für A und das grüne für B
sichtbar ist, wird beiden andeuten,
daß sie sich in schiefer Richtung
einander nähern. A muß daher sein
Ruder nach der allgemeinen Regel
ver folgenden Stellung Backbord
egen.
6. Stellung.
Hier werden die beiden farbigen
Lichter, die beiden Fahrzeugen sicht-
bar sind, anzeigen, daß sie gerade
auf einander lossegeln. In dieser
Stellung wird die bereits allgemein
angenommene Regel befolgt, daß
beide das Ruder Backbord legen.
arùnes dicht.
rothes Licht.
grünes Licht
rothen bicht.
grünes Licht.
rothet Licht.
Es ist nothwendig, die farbigen Lichter innenbords mit einem Schirm
von Holz oder Segeltuch zu versehen, um dem vorzubeugen, daß sie beide zu-
gleich noch von einer andern Richtung, als der von Vorn her gesehen werden.
Dies ist von Wichtigkeit, weil sonst jede Berechnung aufh#rt, was die ange-
führten Stellungen zur Genüge darthun. Sind die farbigen Lichter hingegen
mit Schirmen versehen, so i
Laufes der Schiffe möglich.
Ne. 4043 4044.)
st kein Irrthum in Bezug auf die Richtung des
(Nr. 4044.)