Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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1) Admiral (mit Generals-Rang), 
2) Vice-Admiral (mit Generallieutenants-Rang), 
3) Kontre-Admiral (mit Generalmajors-Rang), 
4) Kapitain zur See (mit Obersten-Rang), 
5) Korvetten-Kapitain (mit Majors-Rang), 
6) Lieutenant zur See I. Klasse (mit Hauptmanns-Rang), 
7) Lieutenant zur See II. Klasse (mit Premierlieutenants-Rang), 
8) See-Kadett I. Klasse (mit Sekondelieutenants-Rang), 
9) See-Kadett II. Klasse (mit Portepeefähnrichs-Rang), 
10) Volontair-Kadett. 
S. 14. 
Um als Volontair-Kadett eintreten zu können, ist erforderlich: 
Ka) ein Lebensalter von höchstens funfzehn Jahren, 
b) körperliche Tüchtigkeit, . 
c)genågenderAusfalldel-wissenschaftlichenPrüfung. 
5. 15. 
Volontair-Kadetten, welche im praktischen Dienste nicht genägende Anlage 
zum Seeoffizier zeigen, werden sofort wieder entlassen. 
S. 16. 
Die Beförderung zum Kadetten II. Klasse setzt voraus: 
a) zweijährige Dienstzeit als Volontair-Kadett, 
b) ein Lebensalrer von mindestens vierzehn und höchsiens siebenzehn Jahren, 
„P) gute Zeugnisse über Führung, 
d) genügenden Ausfall der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Prüfung. 
S. 17. 
Um zum Kadetten I. Klasse vorgeschlagen zu werden, ist erforderlich: 
a) ein Lebensalter von mindestens neunzehn Jahren, 
b) gute Zeugnisse über Führung und Ausbildung, 
C) vierjährige Dienstzeit zur See als Kadett II. Klasse und danach 
)0 genügender Ausfall der Prüfung zum Lieutenant zur See, abgesehen 
von dem im §. 18. vorgeschriebenen Kursus im Artillerie= und Dampf= 
maschinenwesen rc. 
Jeder, welcher diesen Bedingungen genügt hat, soll fofort zum Kadetten 
1. Klasse vorgeschlagen werden. « 
Sind die etatsmaͤßigen Stellen besetzt, so tritt derselbe als uͤberzaͤhliger 
Kadett I. Klasse ein. 
K. 18. 
Niemand kann zum Lieutenant zur See vorgeschlagen werden, der nicht 
als Kadert I. und II. Klasse sechs Jahre zur See gedienk und den vorgeschrie- 
benen Kursus im Arkillerie= und Dampfmaschinenwesen rc. genügend absolvirt hat. 
K. 19.
	        
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