Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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IV. Deckoffizier-Personal. 
S. 41. 
Die Deckoffiziere haben neben ihren militairischen Mllichten die Bestim- 
mung, technische Arbeiten in der Ausführung zu beaufsichrigen resp. zu leiten, 
und die zu ihrem Detail gehörigen Gegenstände zu verwalten. 
g. 42. 
Die Deckoffiziere rangiren nach den Offizieren und vor den Unteroffizieren 
mit Portepee. 
S. 43. 
Zu den Deckoffizieren gehoͤren: 
der Ober-Steuermann, 
= Feuerwerker, 
: Bootsmann, Deckoffiziere I. Klasse, 
Maschinist, 
Meister, 
* Steuermann, 
Feuerwerker, 
Bootsmann, Deckoffiziere II. Klasse. 
Maschinist, 
- Meister, 
v v 
K. 44. 
In jedem Dienstzweige darf die Zahl der Deckoffiziere I. Klasse den drit- 
ten Theil der Deckoffiziere II. Klasse nicht übersteigen. 
K. 45. 
Das Oeckoffizier-Personal ergänzt sich in der Regel aus den Unterofsfizieren. 
g. 46. 
Die Befoͤrderung zum Deckoffizier II. Klasse setzt voraus; 
a) ein Alter von wenigstens ein und zwanzig bis hoͤchstens fuͤnf und dreißig 
Jahren, 
h) Zeugniß des Schiffskommandanten uͤber Diensteifer und Tuͤchtigkeit, 
c) gute Führung, 
40 genügenden Ausfall der vorgeschriebenen Prüfung; außerdem 
e.) für die Matrosen-Unteroffiziere siebenjahrige Fahrzeit zur See, worunter 
wenigstens Ein Jahr als Unteroffizier, 
1)0 für die Maschinisten-Maate I. Klasse einjährige Dienstzeit zur See in 
pieser Ehurze: 
6# für die Meisters-Maate I. Klasse ei ijaͤhri i i i 
für de e sse eine zweijährige Diensizeit zur See in 
S. 47. 
Deckoffiziere II. Klasse, welche sich durch besonders gute Führung und 
uch-
	        
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