a) eine dreijährige Dieuszeit als Hafenbau-Ingenieur,
b) die Qualifikation als Landbaumeister.
X. Marineverwaltungs-Beamten.
F. 113.
Zu den höheren Beamten der Marineverwaltung gehbren:
die Marine-Intendanten,
die Marine-Intendantur-Räthe,
die Marine-Intendantur-Assessoren,
die Marine-Intendantur-Referendarien,
die Marine-Intendantur-Auskultatoren.
F. 114.
Den Subalternenbeamten der Marineverwaltung werden zugerechnet:
Marine-Sekretaire (Intendantur-Sekretaire, Intendamur-Registratoren, Ma-
gazin-Verwalter 2c.). -
H.115.
Zu den unteren Beamten der Marineverwaltung gehören:
die Ober-Marineschreiber,
die Marineschreiber I. Klasse,
die Marineschreiber II. Klasse.
S. 116.
Zur Zulassung als Marine-Auskultator ist erforderlich:
a) körperliche Tüchtigkeit,
b) einjähriger Dienst als Gerichts-Auskultator.
F. 117.
Die Ernennung zum Marine-Intendantur-Referendarius setzt voraus:
a) zweijaͤhrige Beschaͤftigung als Marine-Intendantur-Auskultator,
b) gute Zeugnisse über Ausbildung und Applikation,
) genügenden Ausfall der vorgeschriebenen Prüfung.
S. 118.
Die Ernennung zum Marine-Intendantur-Assessor erheische:
a) einjährige Dienstzeit an Bord eines Kriegeschiffes,
5) gute Zeugnisse über Applikation,
P) genügenden Ausfall der vorgeschriebenen Prüfung.
F. 119.
Zur Anstellung als Marineschreiber II. Klasse ist erforderlich:
a) körperliche Tübgkei, sse ist erforderlich
b) gute Führung,
c) eine