Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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bung zu einer Schuld v0doo# Thalern in Preußisch Kurant nach dem 
Muͤn Graudenzer 
zfuße von 1764., welche fuͤr den Straßburger Kreis kontrahirt worden. 
Die Rückzahlung dieser Summe erfolgt vom Zeitpunkte der Vollendung 
des Baues der Graudenz-Straßburger Chaussee, spätestens aber vom 1. Ja- 
nuar 1858. ab, aus einem mit jährlich Ein und einem halben Prozent des An- 
leihekapitals zu bildenden Tigungsfonde in einer durch das Loos zu bestim- 
menden Folgeordnung sechs Monate nach vorhergegangener öffentlicher Kündi- 
gung gegen Rückgabe dieser Obligation. 
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital nach der des- 
halb ergehenden öffentlichen Bekanntmachung auszuzahlen ist, wird dasselbe in 
bobbiätrichen Terminen, vom heutigen Tage an gerechnet, mit fünf Prozent 
verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der hiermit ausgegebenen Zinsscheine und dieser Schuldverschreibung durch 
die Kreis-Kommunalkasse in —½ 
Die Nummern der zur Tilgung ausgeloosten Schuldverschreibungen und 
die zur Rückzahlung bestimmten Termine werden im Monat Dezember jeden 
Jahres öffentlich bekannt gemacht. Wenn der Betrag dieser Obligation nach 
erfolgter Kündigung nicht in dem festgesetzten Termine erhoben wird, so kann 
dieselbe zwar auch in den folgenden Terminen bis zum Ablauf der gesetzlichen 
Verjährungsfrist zur Einlösung präsentirt werden; sie trägt aber von der 
Verfallzeit ab keine Zinsen mehr und verliert nach Ablauf von dreißig Jah- 
ren ganz ihren Wereh. " « 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermoͤgen. 
In Ansehung verlorener oder vernichteter Kreis-Obligationen kommen 
die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung. 
Die öffentlichen Bekanntmachungen in Bezug auf diese Kreisschuld wer- 
den erfolgen durch den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen 
Regierung zu Marienwerder, durch das Kreisblatt des Kreises und eine der in 
Berlin erscheinenden Zeitungen. 
Graudenz, 
Straßburg, den ten 
De ständische Kommission des randeuzer, Kreises 
für die Vollendung des Chausseebaues von Graudenz nach 
Straßburg. 
Mit dieser Obligation sind zehn Zinskupons 
von As 1. bis 10. mit gleicher Unterschrift 
ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer Ein- 
lösung des Kapitals mit der Schuldverschrei- 
bung erfolgt. 
Schema.
	        
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