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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 31.—
(Nr. 4052.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1854., betreffend die Verleihung der fisko-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussec von
Pakosc bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Barcin und zwischen
Schubin und Gnesen, soweit solche in den Mogilnoer Kreis fälle.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Mo-
gilnoer Kreise, im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigten Bau einer Chaussee
von Pakosé bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Barcin und zwischen
Schubin und Gnesen, soweit solche in den Mogilnoer Kreis fälle, genehmige
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich dem Mogilnoer Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach den Besiimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte-
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsiigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschrifren, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Stettin, den 23. Juni 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1854. (Nr. 4052—4054. 60 (Nr. 4053.)
Ausgegeben zu Berlin den 12. August 1854.