Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 31.— 
  
(Nr. 4052.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1854., betreffend die Verleihung der fisko- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussec von 
Pakosc bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Barcin und zwischen 
Schubin und Gnesen, soweit solche in den Mogilnoer Kreis fälle. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Mo- 
gilnoer Kreise, im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigten Bau einer Chaussee 
von Pakosé bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Barcin und zwischen 
Schubin und Gnesen, soweit solche in den Mogilnoer Kreis fälle, genehmige 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich dem Mogilnoer Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Besiimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte- 
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsiigen die Erhebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschrifren, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Stettin, den 23. Juni 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1854. (Nr. 4052—4054. 60 (Nr. 4053.) 
Ausgegeben zu Berlin den 12. August 1854.
	        
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