Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 32 
(Nr. 4057.) Allerhochster Erlatz vom 3. Juli 1854., betreffend die Verleihung der sickali- 
« schenVotkechtcsürdanauunddiellsckckhaltungdctChaussccvou 
Rogasen über Obornik bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Samter. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise 
Obornik, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau einer Chaussee von 
Rogasen über Obornik bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Samter ge- 
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die 
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staals-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur An- 
wendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Ueber- 
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur 
Erhedung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschlietlich der in demsel- 
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsligen die 
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1540. angehangten Besiimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offenrlichen 
Kenmeiß zu bringen. 
Sanssouci, den 3. Juli 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffenrliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1864. (Nr. 4037—4058.) 61 (Nr. 4058.) 
Ausgegeben zu Berlin den 19. August 1854.
	        
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