— 421 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 32
(Nr. 4057.) Allerhochster Erlatz vom 3. Juli 1854., betreffend die Verleihung der sickali-
« schenVotkechtcsürdanauunddiellsckckhaltungdctChaussccvou
Rogasen über Obornik bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Samter.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise
Obornik, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau einer Chaussee von
Rogasen über Obornik bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Samter ge-
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staals-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur An-
wendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhedung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschlietlich der in demsel-
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsligen die
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1540. angehangten Besiimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offenrlichen
Kenmeiß zu bringen.
Sanssouci, den 3. Juli 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffenrliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1864. (Nr. 4037—4058.) 61 (Nr. 4058.)
Ausgegeben zu Berlin den 19. August 1854.