Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koöniglichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 2— 
  
(Nr. 3913.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1853., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte 2c. für die zu erbauende Kreis-Chaussee von Schroda 
nach Kostrzyn. 
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den von der Ver- 
tretung des Kreises Schroda, im Regierungsbezirk Posen, beschlossenen Bau 
einer Chaussee von Schroda nach Kostrzyn genehmigt habe, bestimme Ich hier- 
durch, daß das Expropriarionsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter- 
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen- 
den Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich 
will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi- 
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chansseepolizei-Vergehen 
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 4 
Charlottenburg, den 19. Dezember 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1854. (Nr. 3913—3915.) 3 (Nr. 3914.) 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Januar 1854.
	        
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