Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 443 — 
g. 6. 
Der gewöhnliche Deichkassenbeitrag wird für jetzt auf jährlich drei Sil- 
bergroschen für den beitragspflichtigen Morgen und die Höhe des anzusammeln- 
den Reservefonds auf dreltausend Thaler festgesetzt. 
F. 7. 
Die schon von früher bestehenden Deiche von Dombrowka bis Chrzo- 
witz, deren Unterhaltung der Deichverband übernimmt, gehen gleich den neuen 
Anlagen in dessen Eigenthum und Nutzung über. 
Doch soll die Nutzung der Gräserei auf den beizubehaltenden Deich- 
strecken den bisherigen Berechtigten, und auf den neu anzulegenden Strecken 
den bisherigen Eigenthümern des Grundes und Bodens überlassen werden, 
wenn sie dafür die Fläche zur neuen Dammsohle unentgeltlich hergeben, die 
betreffenden Deichstrecken nach Anordnung des Deichhauptmanns auf ihre Kosten 
besäen und sich zur unentgeltlichen Hergabe der Erde zu den gewöhnlichen Re- 
paraturen verpflichten. 
Wo die Grundbesitzer diese Leistungen für die Gräsereinutzung nicht über- 
nehmen wollen, da fällt dieselbe dem Deichverbande zu. 
C. 8. 
Der Deich ist in fünf Aufsichtsbezirke zu theilen. 
g. 9. 
Die Zahl der Repraͤsentanten im Deichamte wird auf acht festgesetzt. 
Hiervon fuͤhren Stimmen 
1) das Rittergut Dombrowmk7kdkekekaaaaa . 
2) die Gemeinden Dombrowka, Groß-Schimnitz und Klein-Schim- 
nitz gemeinschaftlic ... ·........................ 14 
und zwar alternirend das erste und dritte Jahr die Gemeinde 
Groß-Schimnitz, das zweite die Gemeinde Dombrowka, das 
vierte die Gemeinde Klein-Schimnitz, 
3) die Domaine Proskau wegen des Guts Klein-Schimnits 17 
4) die Gemeinde Zlöntss ... . . .... . .. . . .. 1 
5) die Gemeinde Boguschs 14 
6) die Gemeinde Chrzowitz ... .. . . . . ......................·.... 1 
75 der Forstfiskus und der Domainenfiskus wegen des Vorwerks 
Winow................................................... 1 
8) die Gemeinden Follwark und Winnooooonrnr 1 
und zwar alternirend zwei Jahre die Gemeinde Follwark 
und ein Jahr die Gemeinde Winow, 
zusammen 93 
Fi 4060.) 64 S. 10. 
Vertretung der 
Deichgenossen 
bei dem Deich- 
amte.
	        
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