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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 34.—
(Nr. 4062.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juli 1854., betreffend die Mlrleihung der fiskali-
schen Vomechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Kattowitz über Domb nach Königshütte bis zum Anschluß an die Tarno-=
witz-Myslowitzer Chaussee.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Kattowitz über Domb nach Kbnigshütte bis zum. Anschluß an die
Tarnowitz-Myslowitzer Chaussee, im Beuthener Kreise des Regierungsbezirks
Oppeln, durch den zu diesem Zweck zusammengetretenen Mltienverein genehmigt
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Emnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen besiehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Aktienvereine gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach den Besiimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal-
lenen Besienmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Ehausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 17. Juli 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jabrgang 1854. (Nr. 4062—4068.) 660 (Nr. 4003.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. August 1854.