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(Nr. 4064.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. Juli 1854., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte för den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von der Bocholt-Dinxperloer Aktien-Chaussee bei Holtwicker Mühle im
Fürstenthume Münster bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Aalten.
No Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Kreis-Chaussee von der Bocholt-Dinrperloer Aktien-Chaussee bei Holtwicker Mühle
im Fürstenthume Münster bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Aalten
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die
u der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
er Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Borken gegen Uebernahme der
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausfeegeldes nach den Bestimmungen des für die Staars-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal-
tenen Beslimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 17. Juli 1854.
Friedrich Wilhelm.
i
· uͤr den Minister fuͤt Handel
v. Bodelschwingh. rmimdze oaßemillht. La.
v. Pommer Esche.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4064—toss.) 66“ (Nr. 405.)