Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 4064.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. Juli 1854., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte för den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
von der Bocholt-Dinxperloer Aktien-Chaussee bei Holtwicker Mühle im 
Fürstenthume Münster bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Aalten. 
No Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Kreis-Chaussee von der Bocholt-Dinrperloer Aktien-Chaussee bei Holtwicker Mühle 
im Fürstenthume Münster bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Aalten 
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die 
u der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
er Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Borken gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausfeegeldes nach den Bestimmungen des für die Staars-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal- 
tenen Beslimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 17. Juli 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
i 
· uͤr den Minister fuͤt Handel 
v. Bodelschwingh. rmimdze oaßemillht. La. 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4064—toss.) 66“ (Nr. 405.)
	        
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