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F. 1.
Die zu emikkirenden 1,700,000 Rthlr. Stamm-Aktien werden in Apoinks
zu 200 Rthlr. und in der Nummerfolge der auf Grund des am 10. Februar
1843. bestätigten Gesellschafts-Statuts und des am 14. August 1846. Aller-
höchst genehmigten zweiten Nachtrages zu demselben zusammen ausgegebenen
8500 Stück Stamm-Aktien, also von 8501 bis 17,000 und nach dem dem
Gesellschafts-Stacute beigefügten Schema stempelfrei ausgefertigt.
Auch im Uebrigen finden auf diese zu emitrirenden 8500 Stück Stamm-
Aktien, welche mit den bereits emittirten 8500 Stück gleiche Rechte und gleiche
Verpflichtungen haben, die Besltimmungen des Gesellschafts-Statuts und des
dritten Nachfrages zu demselben volle Anwendung, jedoch mit der alleinigen
Ausnahme, daß dieselben bis zu dem Ablaufe des Jahres, in welchem die
Bahn von Königszelt nach Liegnitz in Betrieb gesetzt wird, mit vier Prozent
verzinst werden, und erst von jenem Zeitpunkte ab mit den früher emitrirten
8500 Stück Stamm-Aktien gleichen Antheil an der Dividende der Gesell-
schaft haben.
Zu dem Ende werden jeder der zu emittirenden 8500 Stück Stamm-
Aktien Zinskupons nach dem Schema A. und erst nach dem Eineritt des oben-
/gedachten Zeitpunktes Dividendenscheine nach dem Schema, welches dem am
29. Juni 1850. bestätigten dritten Nachtrage zu dem Gesellschafts-Statute
beigefügt ist, beigegeben.
S. 2.
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen von 600,000 Rthlr. werden
in Apoints zu 100 Rthlr. in fortlaufenden Nummern von 1 bis 6000 nach
dem Schema B. stempelfrei ausgefertigt. Jeder Obligarion werden Zinskupons
sauf zehn Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Kupons nach den
Schematen C. und D. beigegeben. Diese Kupons, sowie der Talon werden
Oalle zehn Jahre zufolge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Prioritäts-
Obligationen, sowie Kupons und Talons, werden von zwei Mitgliedern des
Verwaltungsrathes und dem Rendanten unterzeichnet. Auf der Räckseite der
Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt.
g. 3.
Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst
und die Zinsen in halbjaährigen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden
Jahres in Breslau berichtigt. Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Er-
hebung innerhalb vier Jahren von dem in dem betreffenden Kupon bezeichne-
ten Zahlungstage nicht geschehen ist, verfallen zum Wortheile der Gesellschaft.
g. 4.
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, wozu alljähr-
lich die Summe von dreitausend Thalern, unter Zuschlag der durch die hüer
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