Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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F. 1. 
Die zu emikkirenden 1,700,000 Rthlr. Stamm-Aktien werden in Apoinks 
zu 200 Rthlr. und in der Nummerfolge der auf Grund des am 10. Februar 
1843. bestätigten Gesellschafts-Statuts und des am 14. August 1846. Aller- 
höchst genehmigten zweiten Nachtrages zu demselben zusammen ausgegebenen 
8500 Stück Stamm-Aktien, also von 8501 bis 17,000 und nach dem dem 
Gesellschafts-Stacute beigefügten Schema stempelfrei ausgefertigt. 
Auch im Uebrigen finden auf diese zu emitrirenden 8500 Stück Stamm- 
Aktien, welche mit den bereits emittirten 8500 Stück gleiche Rechte und gleiche 
Verpflichtungen haben, die Besltimmungen des Gesellschafts-Statuts und des 
dritten Nachfrages zu demselben volle Anwendung, jedoch mit der alleinigen 
Ausnahme, daß dieselben bis zu dem Ablaufe des Jahres, in welchem die 
Bahn von Königszelt nach Liegnitz in Betrieb gesetzt wird, mit vier Prozent 
verzinst werden, und erst von jenem Zeitpunkte ab mit den früher emitrirten 
8500 Stück Stamm-Aktien gleichen Antheil an der Dividende der Gesell- 
schaft haben. 
Zu dem Ende werden jeder der zu emittirenden 8500 Stück Stamm- 
Aktien Zinskupons nach dem Schema A. und erst nach dem Eineritt des oben- 
/gedachten Zeitpunktes Dividendenscheine nach dem Schema, welches dem am 
29. Juni 1850. bestätigten dritten Nachtrage zu dem Gesellschafts-Statute 
beigefügt ist, beigegeben. 
S. 2. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen von 600,000 Rthlr. werden 
in Apoints zu 100 Rthlr. in fortlaufenden Nummern von 1 bis 6000 nach 
dem Schema B. stempelfrei ausgefertigt. Jeder Obligarion werden Zinskupons 
sauf zehn Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Kupons nach den 
Schematen C. und D. beigegeben. Diese Kupons, sowie der Talon werden 
Oalle zehn Jahre zufolge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Prioritäts- 
Obligationen, sowie Kupons und Talons, werden von zwei Mitgliedern des 
Verwaltungsrathes und dem Rendanten unterzeichnet. Auf der Räckseite der 
Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt. 
g. 3. 
Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst 
und die Zinsen in halbjaährigen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden 
Jahres in Breslau berichtigt. Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Er- 
hebung innerhalb vier Jahren von dem in dem betreffenden Kupon bezeichne- 
ten Zahlungstage nicht geschehen ist, verfallen zum Wortheile der Gesellschaft. 
g. 4. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, wozu alljähr- 
lich die Summe von dreitausend Thalern, unter Zuschlag der durch die hüer 
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