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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
(Nr. 4087.) Allerhöchster Erlaß vom 30. August 1854., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Hettstedt bis zur Anhalt-Depßauschen Grenze in der Richtung auf
Sandersleben.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Hettstedt, im Mansfelder Gebirgskreise des Regierungsbezirks
Merseburg, bis zur Anhalt-Deßauschen Grenze in der Richtung auf GCankers=
leben Seitens des Mansfelder Gebirgskreises genehmigt habe, bestimme Ich
hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich
will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaufseemäßi-
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Pesreiangen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen. .-
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Pulbus, den 30. August 1854.
Friedrich Wilhelm.
: ür den Minister für Handel
v. Bodelschwingh. Eer#ge und öffentliche anoetr
vo. Pommer Esche.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgong 4858. (Nr. 4087-äoss.) 76 (Nr. 4068.)
Ausgegeben zu Berlin den 14, Oktober 1654.