Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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bei der Sozietäkskasse in Rahden, und zwar auch in der nach dem Eintritt 
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
Krückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
95 Pee- ekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rüczahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Sozietät. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I. 
Tit. 51. §. 120. sed. bei dem Kbniglichen Kreisgerichte zu Lübbecke. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amorkisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei dem Sozietätsvorstande anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Verlauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind zwölf halbjährige Zinskupons bis 
zum Schlusse des Jahres 1860. ausgegeben. 
Für die weitere Zeit werden Istskupons auf fünfjährige Perioden aus- 
egeben. 
99 Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Sozietäts- 
Kasse zu Rahden gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. Beim Verlusle des Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. · 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Sozietaͤt mit ihrem Vermoͤgen. 
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Rahden, den r1en .. 18. 
Stempel.) 
Gien Der Vorstand 
Sozietät zur Regulirung der Gewässer im nördlichen Theile 
der Soz ees Keises Lübbecke. ⅞l 
N. N. N. N. 
erkung: i 
Anm a I åm rschriften sind eigenhaͤndig zu vollziehen. 
Schema
	        
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