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Demschen Bundesversammlung vom 26. Jannar 1854. gefaßten Beschlusses
wegen gegenseiti er Auslieferung gemeiner Verbrecher auf dem Deutschen
Bundesgebiete (Gesetz-Sammlung für die Preußischen Staaten Jahrgang 1854.
S. 359. ff.) auch auf die nicht zum Deutschen Bunde gehörigen Theile ihrer
beiderseitigen Staaten auszudehnen, so daß also die Bestimmungen dieses Bun-
desbeschlusses auch auf diejenigen Falle volle Anwendung finden sollen, in wel-
chen das gemeine Verbrechen oder Vergehen, wegen dessen durch eine Kai-
serlich Oeslerreichische Behörde bei der Koniglich Preußischen Regierung die
Auslieferung eines Individuums begehrt wird, in einem nicht zum Deutschen
Bunde gehörigen Kronlande des Oeslerreichischen Kaiserthums oder von den
Angehbrigen eines solchen Kronlandes gegen den Kaiserstaat begangen wurde,
sowie umgekehrt auch auf den Fall, wenn die Königlich Preußische Regierung
nach Maaßgabe des erwähnten Bundesbeschlusses von der Kaiserlich Oesterrei-
chischen Regierung die Auslieferung eines Individuums in Anspruch nimmt,
welches ein gemeines Verbrechen oder Vergehen in einem nicht zum Deutschen
Bunde gehörigen Landestheile des Preußischen Staates begangen hat, oder
welches einem solchen Landestheile angehört.
Vorstehende Bestimmungen finden ferner auch dann Anwendung, wenn
sich die Individuen, deren Auslieferung verlangt wird, in Landestheilen des
requirirten Staates aufhalten, welche nicht zum Deutschen Bunde gehörig flad.
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ministerial-Erklärung ausgefertigt
worden, und es soll dieselbe nach erfolgter Auswechselung gegen eine überein-
stimmende Kaiserlich Oesterreichische Ministerial-Erklärung oöffentlich bekannt ge-
macht werden.
Berlin, den 20. Oktober 1854.
Der Königlich Preußische Ministerpräsident, Minister der
auswärtigen Angelegenheiten.
(L. S.) v. Manteuffel.
WV.abhen Ministerial-Erklärung wird, nachdem solche gegen eine überein-
stimmende Erklärung des Kaiserlich Oeslerreichischen Ministeriums der auswär-
tigen Angelegenheiten vom 11. Oktober 1854. ausgewechselt wonden ist, hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 27. Oktober 1854.
Der Ministerpräsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Manteuffel.
Redigirt im Büreau des Staats · Ministeriuns.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
((Rudolph Decker.)