Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
JNr. 42 . — 
  
(Nr. 4100.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Oktober 1854., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
von Rosenberg nach Landsberg im Regierungsbezirk Oppeln. 
Na Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der 
Kreis-Chaussee von Rosenberg nach Landsberg, im Regierungsbezirk Oppeln, 
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriatkonsrecht für die 
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, ungleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Jch dem Rosenberger Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der von ihm auszubauenden Straße, 
wie der bisher vom Staate unterhaltenen Landsberg-Zawisnaer Chaussee, das 
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf beiden Straßen nach den Be- 
stimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedach- 
ten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 4. Oktober 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgang 1854. (Nr. 4100—4101.) 80 (Nr. 4101.) 
Ausgegeben zu Berlin den 9. November 1854.
	        
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