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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 43. —
(Nr. 4105.) Tarif, nach welchem die Strom= und Bohlwerks-Abgabe zu Elbing zu erheben
ist. Vom 8. Februar 1853.
A, Strom= und Bohlwerks-Abgabe wird von allen auf dem Elbingfluß ein-
und ausgehenden Waaren entrichter: ·
1) von Getreide aller Art, Oelsamen, Steinkohlen (30 gehäufte
oder 48 gestrichene Tonnen eine Last gerechnet), Flachs, Hauf,
Hanfheede, Lumpen, ordinairen nordischen Heeringen (12 Ton-
nen auf eine Last gerechnet), Theer (desgleichen), Wedasche
und roher Asche (desgleichen), Garn (150 Schock auf 1 Last), Sgr. .
Polnischer und inländischer Leinewand (60 Schock auf 1 Last),
fuͤr die Last .. .. ... ... .. .. .. .. ... .. . . . . . . .. E 26
2) von Kreide, Kalk und Gyps fuͤr die Last .. ...... .... . . . ... 1
3) von Eisen, Blei, Zinn, Zink, Farbeholz, Taback, Kupfer, kupfer-
nem Geräthe, Okras, für die Schiffslast oder 4000 Pfund
................................................ 1
b) von Dachpfannen und Mauersteinen für 1000 Stück
c) von Schleifsteinen für das Schalder .. ... .. .. .... .. . . . . .. 1
(!) von Mühlensteinen und Schiffsankern für das Stück
0) von Obfifassern, beim Ausgange für 2 Stück 1
1) von Ochsen= und Pferdehduten für 30 Stück 1
6) von Kälber-, Lämmer= und Ziegenhauten für 100 Stück..
5) von Klavieren oder Pianos, Wagen, Schlitten für das Stück
und von Mahagoniholz für den Bloccckk . ..... .... 4
6) von Rum, Arrak, Kaffee, Kakao, Zucker, Wein, Weinessig,
Bier, Bieressig, Syrup, Taback, Oel, Talg, Thran, Reis, Ge-
würzen, Manufakkur-, Fabrik-, Farbewaaren, ausländischen
Früchten, Thee, mineralischen Wassern, Fayence, Pottasche,
Jahrgang 18°4. (Ne. 4105.) 82
Hopfen,
Ausgegeben zu Berlin den 18. November 1854.