Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 569 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
JNr. 43. — 
(Nr. 4105.) Tarif, nach welchem die Strom= und Bohlwerks-Abgabe zu Elbing zu erheben 
ist. Vom 8. Februar 1853. 
A, Strom= und Bohlwerks-Abgabe wird von allen auf dem Elbingfluß ein- 
und ausgehenden Waaren entrichter: · 
1) von Getreide aller Art, Oelsamen, Steinkohlen (30 gehäufte 
oder 48 gestrichene Tonnen eine Last gerechnet), Flachs, Hauf, 
Hanfheede, Lumpen, ordinairen nordischen Heeringen (12 Ton- 
nen auf eine Last gerechnet), Theer (desgleichen), Wedasche 
  
und roher Asche (desgleichen), Garn (150 Schock auf 1 Last), Sgr. . 
Polnischer und inländischer Leinewand (60 Schock auf 1 Last), 
fuͤr die Last .. .. ... ... .. .. .. .. ... .. . . . . . . .. E 26 
2) von Kreide, Kalk und Gyps fuͤr die Last .. ...... .... . . . ... 1 
3) von Eisen, Blei, Zinn, Zink, Farbeholz, Taback, Kupfer, kupfer- 
nem Geräthe, Okras, für die Schiffslast oder 4000 Pfund 
................................................ 1 
b) von Dachpfannen und Mauersteinen für 1000 Stück 
c) von Schleifsteinen für das Schalder .. ... .. .. .... .. . . . . .. 1 
(!) von Mühlensteinen und Schiffsankern für das Stück 
0) von Obfifassern, beim Ausgange für 2 Stück 1 
1) von Ochsen= und Pferdehduten für 30 Stück 1 
6) von Kälber-, Lämmer= und Ziegenhauten für 100 Stück.. 
5) von Klavieren oder Pianos, Wagen, Schlitten für das Stück 
und von Mahagoniholz für den Bloccckk . ..... .... 4 
6) von Rum, Arrak, Kaffee, Kakao, Zucker, Wein, Weinessig, 
Bier, Bieressig, Syrup, Taback, Oel, Talg, Thran, Reis, Ge- 
würzen, Manufakkur-, Fabrik-, Farbewaaren, ausländischen 
Früchten, Thee, mineralischen Wassern, Fayence, Pottasche, 
Jahrgang 18°4. (Ne. 4105.) 82 
  
  
Hopfen, 
Ausgegeben zu Berlin den 18. November 1854.
	        
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