Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Kreises Seitens der Gemeinden Teistungen, Berlingerade und Neuendorf ge- 
nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die 
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach aaßgabe 
der fuͤr die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße 
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den genannten Gemein- 
den gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße 
das Recht zur Erhebung des Ehaussergeloes nach den Bestimmungen des für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son- 
sigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1810. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. , 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 30. Oktober 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
« v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. » 
  
  
(Nr. 4111.) Verordnung wegen Einberufung der Kammern. Vom 44. November 1854. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. . 
verordnen, in Gemäßheit der Artikel 76. und 77. der Verfassungs-Urkunde, auf 
den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt: 
Die Kammern werden auf den 30. November dieses Jahres in Unsere 
Haupt= und Residenzstadt Berlin zusammenberufen. Unser Staatsministerium 
wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. - 
Gegeben Sanssouei, den 14. November 1854. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(RNudelph Decker.)
	        
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