Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 577 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 44. — 
  
  
(Ar. 4112.) Allerhoͤchster Erlaß vom 16. Oltober 1854., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der von dem 
Kreise Wanzleben im Regierungobezirk Magdeburg anzulegenden Chausseen: 
1) von Groß-Wanzleben über Schleibnitz nach Groß-Ottersleben bis zum 
Anschluß an die Magdeburg-Eiclebener Kunsistrase, 2) von der Grenze 
des Wanzlebener Kreises bei Schermke über Schermke nach Secehausen, 
3) von Hadmersleben über Klein-Oschersleben, Groß-Germersleben, Ett- 
gersleben und Bleckendorf bis zum Anschluß an die Magdeburg-Eislebe= 
ner Kunststraße in der Nähe des Dorfes Bleckendorf. 
Nchden Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem 
Kreise Wanzleben beschlossenen Bau von Chausseen: 1) von Groß-Wanzleben 
über Schleibnitz nach Groß-Ottersleben bis zum Anschluß an die Magdeburg- 
Eislebener Kunsisiraße, 2) von der Grenze des Wanzlebener Kreises bei 
Schermke über Schermke nach Seehausen, 3) von Hadmersleben über Klein- 
Oschersleben, Groß--Germersleben, Eltgersleben und Bleckendorf bis zum An- 
schluß an die Magdeburg-Eislebener Kmsistraße in der Nähe des Dorfes 
Bleckendorf genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß nicht nur die in 
Meinem Erlasse vom 9. Jannar d. J. (Gesetz-Sammlung S. ö2.) mit Bezug 
auf den chausseemaßigen Ausbau und die künftige Unterhaltung der Straße 
von Oschersleben bis zur Schermke-Seehausfener Feldmarksgrenze ertheilten 
Bewilligungen und Anordnungen, soweit dieselben den Straßentheil im Wanz- 
lebener Kreise betreffen, auf diesen Kreis, als nunmehrigen Unternehmer, An- 
wendung sinden, sondern daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen 
erforderlichen Grundsiücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, überhaupt auf die oben bezeichneten Straßen zur An- 
wendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Necht zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedecmal geltenden Chausscegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal- 
tenen Besiimmungen über die Befreinngen, sowie der sonstigen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee= 
Jahrgang 1851. (r. 4112—1113.) 83 geld- 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Dezember 1854,
	        
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